Pflicht und Gewissen

In Deutschland gibt es eine allgemeine Wehrpflicht. Eingeführt wurde sie mit Inkrafttreten des Wehrpflichtgesetzes 1956 - junge Männer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können einberufen werden und müssen dann neun Monate ihren Wehrdienst ableisten. Alternativ ist auch Zivildienst möglich. Die Notwendigkeit der Wehrpflicht ist umstritten, deshalb gibt es immer wieder Forderungen nach einer Freiwilligenarmee. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages Reinhold Robbe plädiert dagegen für eine Beibehaltung der Wehrpflicht.

08.08.2008 Pressemeldung mitmischen.de

Die Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland werden als "Bundeswehr" bezeichnet. Unterteilt in Heer (Landstreitkräfte), Marine (Seestreitkräfte) und Luftwaffe (Luftstreitkräfte) diente die Bundeswehr ursprünglich vor allem der Verteidigung Deutschlands - heute ist sie eher eine Armee im Auslandseinsatz. Einsätze unter dem Dach der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der NATO (North Atlantic Treaty Organization) sind inzwischen zur politischen Normalität geworden. Die Bundeswehr trägt international zu Friedenssicherung, Krisenbewältigung und Konfliktverhütung bei und leistet humanitäre Hilfe. Auch der Kampf gegen den internationalen Terrorismus ist eine Aufgabe der Bundeswehr, in der rund 190.000 Berufs- und Zeitsoldaten dienen. Unter ihnen befinden sich jedoch nicht nur Männer - seit Januar 2001 können auch Frauen zur Bundeswehr.

"Parlamentsarmee"

Auslandseinsätze können nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestages erfolgen. Damit stellt die "Parlamentsarmee" im internationalen Vergleich etwas Besonderes dar: Nicht die Regierung allein entscheidet, sondern das Parlament. In Friedenszeiten hat der Bundesminister für Verteidigung die Befehls- und Kommandogewalt inne, im Verteidigungsfall der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Anders ist das beispielsweise in Großbritannien: Die Streitkräfte des Vereinigten Königreichs haben den britischen Premierminister als Oberbefehlshaber. In Frankreich ist es der jeweilige Staatspräsident beziehungsweise die Präsidentin.

Ansprechpartner für alle

Die Kontrolle des Parlaments erfolgt nicht nur durch die Zustimmung oder Ablehnung von Auslandseinsätzen. Es gibt noch eine weitere Kontrollinstanz: den Wehrbeauftragten des Bundestages. Seit Mai 2005 ist das Reinhold Robbe. Er ist Ansprechparter für alle Soldatinnen und Soldaten bei großen und kleinen Nöten. Jeder, ob Grenadier oder General kann sich an ihn wenden. Der Wehrbauftragte prüft dienstliche, soziale oder persönliche Probleme und darf jederzeit - ohne Voranmeldung - Truppen, Stäbe, Einrichtungen und Verwaltungsstellen der Bundeswehr besuchen. Einmal im Jahr legt der Wehrbauftrage dem Bundestag einen Bericht über seine Tätigkeiten vor.

Einberufung

Der Dienst in der Bundeswehr beginnt mit der Grundausbildung. Nach der Schule werden viele junge Männer zum Wehrdienst einberufen - seit 1957 sind das mehr als acht Millionen. Der Wehrdienst dauert seit Januar 2002 neun Monate und richtet sich an alle jungen Männer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Er kann zusammenhängend oder mit Unterbrechungen abgeleistet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Wehrdienst aufzuschieben. Das kann zum Beispiel gestattet werden, wenn ein Wehrpflichtiger ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium (ab dem dritten Semester) absolviert oder sich in einer bereits begonnenen Berufsausbildung befindet. In der Regel können junge Männer nur bis zu ihrem 23. Geburtstag einberufen werden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die die Einberufungszeit verlängern.

Das Gewissen entscheidet

Wehrpflichtige haben auch das Recht, den Wehrdienst zu verweigern. Dazu muss ein ausführlicher Lebenslauf und eine schriftliche Begründung beim Kreiswehrersatzamt eingereicht werden. Gründe für die Kriegsdienstverweigerung können ethischer und religiöser Natur sein oder auch auf schlechten Erfahrungen in Zusammenhang mit Waffengewalt beruhen. Dazu zählen beispielsweise Kriegserlebnisse von Verwandten. Wichtig ist, die Gewissensentscheidung in allen Fällen ehrlich und glaubhaft darzustellen.

Bin ich tauglich?

Junge Männer, die einberufen werden, müssen sich zunächst einer Musterung unterziehen. Medizinische und psychologische Untersuchungen prüfen die Tauglichkeit der Wehrpflichtigen. Eine Unterteilung in T1, T2, T4 und T5 gibt anschließend Aufschluss darüber, ob jemand wehrdienstfähig ist. Die Stufe T3 wurde 2004 abgeschafft. T1 und T2 erhalten junge Männer, die wehrdienstfähig sind, T4 bedeutet, dass jemand vorübergehend nicht wehrdienstfähig ist und T5 ist die Einstufung für "nicht wehrdienstfähig". Bei T5 können beispielsweise Stoffwechselkrankheiten, starke Sehbehinderungen oder schwere Bewegungseinschränkungen vorliegen. Wehrdienstpflichtige werden dann auch als "ausgemustert" bezeichnet.
Tritt ein Grundwehrdienstleistender seinen Dienst bei der Bundeswehr an, lernt er in den ersten drei Monaten alles über die Rechte und Pflichten eines Soldaten, er erhält eine Schieß- und Sanitätsausbildung und wird auch politisch gebildet. Nach der Grundausbildung wird der Wehrdienstleistende in seinem speziellen Aufgabenbereich ausgebildet (Funker, Richtschütze im Panzer, Sanitätssoldat etc.). Außerdem kann er sich nach den neun Monaten auch freiwillig weiter verpflichten.

Freiwillig dienen

Die Wehrpflicht gerät immer wieder in die Kritik. Während Die Linke. und Bündnis 90/Die Grünen eine Abschaffung der Wehrpflicht fordern, will die FDP sie aussetzen. Das bedeutet, dass die Wehrpflicht in der Verfassung stehen bleiben soll, aber nicht umgesetzt wird. Bei Bedarf könnte sie so mit einfacher Mehrheit wieder eingeführt werden. Die SPD fordert eine Freiwilligenarmee. Demnach sollen nur noch die jungen Männer einberufen werden, die auch zur Bundeswehr wollen. Junge Männer würden auch weiterhin gemustert und bei Tauglichkeit gegebenenfalls einberufen werden, wenn es zu wenig Freiwillige gäbe. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages Reinhold Robbe kritisiert diesen Vorstoß, weil die Bundeswehr grundlegend umstrukturiert werden müsse – das würde wiederum zu Belastungen der Soldaten führen. Zudem würde die Freiwilligenarmee erheblich teurer sein und das Interesse der Deutschen an der Bundeswehr ohne Wehrpflicht nachlassen, befürchtet Robbe.

Zivi statt Soldat

Wer keinen Dienst an der Waffe leisten will, kann von seinem Kriegsdienstverweigerungsrecht Gebrauch machen, das jedem Wehrpflichtigen zusteht. Ersatzweise kann er dann jedoch zum Zivildienst herangezogen werden. Jeder Wehrpflichtige kann frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. Hierzu müssen aber auch noch die gesetzlichen Vertreter zustimmen. Ohne Zustimmung ist der Antrag erst sechs Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Gibt es Zweifel an der Wahrheit der Gründe für die Verweigerung, hat der Wehrpflichtige die Möglichkeit, diese Zweifel in einer schriftlichen oder auch mündlichen Anhörung aus der Welt zu schaffen.

Einberufungen steigen

Nach Angaben des Bundesamtes für den Zivildienst in Köln (BAZ) gab es 82.966 Einberufungen im Jahr 2006. Im Folgejahr 2007 waren es 84.244 junge Männer, die zum Dienst an der Waffe herangezogen werden sollten. Die Zahl der Änträge auf Kriegsdienstverweigerung lag 2007 bei 161.448. Aber auch ein Antrag verhindert nicht die Musterung. Denn: Nur wer wehrdienstfähig ist, ist auch zivildienstfähig. Das regelt das Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer, kurz Zivildienstgesetz. Wird jemand also als untauglich eingestuft, darf er auch nicht für den Zivildienst herangezogen werden.
Kann der Zivildienst angetreten werden, beginnt die Suche nach einer Zivildienststelle. Diese liegt meist im sozialen Bereich. Die Betreuung und Pflege hilfebedürftiger Menschen, Krankentransporte, Arbeit in Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Werkstätten für Behinderte sind nur einige Beispiele. Auch in Kirchengemeinden oder vergleichbaren religiösen Einrichtungen sowie im Umweltschutz kann ein "Zivi" tätig sein. Wichtig ist, dass es sich um eine anerkannte Zivildienststelle handelt.

Ebenfalls anerkannt: FSJ und FÖJ

Ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer kann nach dem Zivildienstgesetz auch ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) leisten. Das FSJ beziehungsweise das FÖJ muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten werden und dauert im Vergleich zum Zivildienst drei Monate länger, also 12 Monate. Die Nachfrage nach FSJ und FÖJ - nicht nur von Kriegsdienstverweigerern - steigt. Ganz im Gegensatz zu den Zivildienstleistenden – die Zahl sinkt in den letzten Jahren kontinuierlich. Während es im Jahr 2000 noch rund 119.000 Zivis gab, waren es 2007 nur noch etwa 61.000. 2008 soll die Zahl jedoch wieder steigen, prognostiziert das Bundesamt für den Zivildienst in Köln (BAZ). Grund für die sinkenden Zahlen ist nach Angaben des Bundesbeauftragten für den Zivildienst, Jens Kreuter, unter anderem die Abschaffung von T3. Dieser Stufe wurden Wehrpflichtige zugeordnet, die "verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" waren. Alle jungen Männer, die bis Oktober 2004 hier eingestuft wurden, sind nach der Änderung in T5 verschoben worden und damit untauglich. Das Potenzial hat sich also verringert.

Bundeswehr als Arbeitgeber

In der Bundeswehr kann nicht nur der Grundwehrdienst abgeleistet werden. Die Bundeswehr bildet auch aus. Sie bietet verschiedene Studienangebote und Berufsausbildungen. Es gibt Angebote für alle Schulabschlüsse: Kommunikationselektroniker/-in (Funktechnik), Kfz-Mechaniker/-in oder Technischer Zeichner/-in sind nur drei Beispiele für Ausbildungsberufe. Auch Hochschulabsolventen können sich bei der Bundeswehr bewerben.

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