Kooperationsverbot

Verbesserungen im Wissenschaftsbereich nur mit Ländern möglich

Der Bundesrat hat sich heute mit einem Gesetzentwurf befasst, der die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich verbessern soll.

21.09.2012 Pressemeldung Bundesrat

Er fordert die Bundesregierung auf, mit den Ländern in Gespräche einzutreten, um gemeinsam eine Grundgesetzänderung und eine angemessene Finanzausstattung zu beraten. Ziel ist es, nachhaltige und dauerhafte Verbesserungen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich zu erreichen. Aus Sicht der Länder muss der Bund die Länderhaushalte mit zusätzlichen Ressourcen - gegebenenfalls mit einem höheren Anteil an Umsatzsteuermitteln - unterstützen.

Die Bundesregierung möchte die Leistungsfähigkeit der Hochschulen erhöhen, da diesen für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands eine Schlüsselfunktion zukommt. Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht daher eine verfassungsrechtliche Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich vor. Damit könnte der Bund - gemeinsam mit den Ländern - überregional bedeutsame Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen in gleicher Weise unterstützen, wie bereits jetzt die außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)

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Bundesrat

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