Nach einem Bericht des Tagesspiegels hat das Berliner Kammergericht harte Kritik an Berliner Schulen und Horten geübt. In der Urteilsbegründung zu einem Unterhaltsverfahren heißt es, dass es gerichtsbekannt sei, dass gerade die Grundschulen aufgrund des in Berlin bestehenden Personalmangels ihren Ausbildungspflichten nicht mehr in ausreichendem Maße nachkommen. Die Lehrer würden zunehmend von den Eltern häusliche Nacharbeit mit den Kindern fordern, weil der Schulstoff nicht mehr angemessen vermittelt werden kann.
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18.01.2009
Pressemeldung
Landeselternausschuss Berlin (LEA Berlin)