Wissenschafts- und Forschungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner: "Es freut mich, dass der wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses uns bestätigt: Errichtung, Struktur und Rechtsform der Einstein-Stiftung sind nicht zu beanstanden. Zwar kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen, ob die Errichtung einer Stiftung der Mitwirkung des Parlaments bedarf. Wir teilen die Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, die keinen allgemeinen Parlamentsvorbehalt anerkennt. Wir werden das Gutachten dennoch gründlich prüfen.
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04.02.2009
Pressemeldung
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung