Die GEW BERLIN geht davon aus, dass die Immatrikulations- und Rückmeldegebühr für Berliner Studierende vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt werden wird. Die Höhe der Gebühr von 51,13 Euro steht in einem groben Missverhältnis zu den nunmehr festgestellten Kosten von durchschnittlich 11,42 Euro für den Verwaltungsaufwand der Hochschulen. Die GEW BERLIN hatte die Proteste gegen diese Gebühr im Jahr 1996 mit den Studierendenvertretungen angeschoben und vertritt eine der noch anhängigen Musterverfahren.
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22.02.2006
Pressemeldung
GEW Berlin