"Der Landesetat insgesamt und somit auch der Kultusetat verfügen über keinen Titel, der die Förderung von Kirchenbaumaßnahmen inklusive Ankauf, Sanierung oder Umbau von Gebäuden beinhaltet. Nach der derzeitigen Rechtslage, bezogen auf die geltenden Staatsverträge mit den jüdischen Gemeinden aber auch den christlichen Kirchen, ist eine Förderung von Kirchen- oder Synagogenbaumaßnahmen eher nicht denkbar", hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute (06.12.2006) in Hannover deutlich gemacht.
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06.12.2006
Pressemeldung
Niedersächsisches Kultusministerium