Künftig können Absolventinnen und Absolventen der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung in Rheinland-Pfalz nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung direkt ein Studium an einer Fachhochschule des Landes aufnehmen. "Nachdem mit der letzten Novelle des Krankenpflegegesetzes nicht nur die Ziele, die Dauer und die Struktur der Ausbildung in den Krankenpflegeberufen, sondern auch die Zugangsberechtigung zu der Ausbildung sowie die Umfänge von Theorie- und von Praxisanteilen neu geregelt wurden, ist dieser Schritt möglich. Damit werden die Auszubildenden in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege den angehenden Altenpflegerinnen und Altenpflegern gleichgestellt, die an Fachschulen im Rahmen des Systems der berufsbildenden Schulen ausgebildet werden und damit schon seit jeher die Fachhochschulreife erwerben konnten", unterstrichen Bildungsministerin Doris Ahnen und Sozialministerin Malu Dreyer.
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15.10.2008
Pressemeldung
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz