Betreuung an gebundenen Ganztagsgrundschulen gesichert

Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern an den gebundenen Ganztagsgrundschulen ist gesichert. Es ist ein wichtiger Reformschritt, dass im kommenden Schuljahr 2005/2006 alle Berliner Grundschulen mindestens Halbtagsgrundschulen werden, d. h. mindestens in der Zeit der verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHS) von 7:30- 13:30 Uhr alle Schülerinnen und Schüler betreuen. Im offenen Ganztagsbetrieb (OGB) wird Kindern mit Bedarf, eine ergänzende Betreuung vor der Schule (von 6:00 - 7:30 Uhr) und/ oder nach der Schule (ab 13:30 - 16:00 bzw. 18:00) angeboten. In gebundenen Ganztagsgrundschulen (GTB) ist die Betreuung von 7:30 - 16:00 Uhr garantiert. Den Eltern, die darüber hinaus noch einen Bedarf haben (auch z. B. in den Ferien), werden wie im OGB ergänzende Betreuungsmodule angeboten.

07.06.2005 Berlin Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

"Für die ergänzende Betreuung an Berliner Schulen wird es ausreichend viele Erzieherinnen und Erzieher geben", erklärte Staatssekretär Thomas Härtel. "Anderslautende Befürchtungen sind unbegründet."

Unverändert sind die Berechnungsgrundlagen für die Zuteilung von Erzieherinnen und Erzieher:

  1. Die Gruppengröße bleibt bei 22.
  2. Die Arbeitszeit des Personals bleibt bei 38 Stunden pro Woche.
  3. Von der Betreuungszeit werden die Unterrichtsstunden nach Stundentafel abgezogen. Schließlich decken Lehrkräfte die Unterrichtszeit ab. Eine Betreuung durch Erzieherinnen ist nicht notwendig: z. B. 1. Klasse: 21 Stunden pro Woche, 6. Klasse: 31 Stunden pro Woche.

Die konkrete Zuweisung von Erzieherinnen und Erzieher an eine Schule, hängt davon ab, wie viele Kinder eine ergänzende Betreuung in Anspruch nehmen.

Am Beispiel verdeutlicht: Wenn in einer zweizügigen Grundschule 51 Prozent der insgesamt 288 Kinder der 1. - 4. Klassen eine ergänzende Betreuung über die verlässliche Halbtagsgrundschule (7:30 - 13:30 Uhr) hinaus benötigen, erhält diese Schule im offenen Ganztagsbetrieb insgesamt 6 Erzieherinnen und Erzieher. Wäre dieselbe Schule eine gebundene Ganztagsschule, dann erhielte sie zusätzlich 3 Erzieherinnen und Erzieher; nämlich insgesamt 9 Erzieherinnen und Erzieher.

Durch pädagogisch sinnvolle Änderungen in den Stundentafeln, beim Einschulungsalter und durch die bedarfsgerechtere Betreuung kann sich die Erzieherzuteilung in den gebundenen Ganztagsgrundschulen zum Schuljahr 2005/2006 ändern:

  1. Der Erzieherbedarf verringert sich in der Zeit von 7:30 - 16.00 Uhr, da im Vergleich zu den Vorjahren die Unterrichtszeit in den Grundschulen um 5 Stunden erhöht wurde.
  2. Statt der Vorklassen werden Schülerinnen und Schüler ein halbes Jahr früher eingeschult (nämlich mit fünfeinhalb). Die für die Vorklassen vorgesehenen Erzieherstellen fallen weg, weil die Kinder nun Unterricht haben. Dafür gibt es Lehrerstellen.
  3. Bislang wurde pauschal für jedes Kind, das eine Ganztagsgrundschule besucht eine Betreuungszeit von 5 - 7 Stunden angesetzt. Nunmehr ist eine Betreuungszeit von zweieinhalb Stunden fest eingeplant. Darüber hinaus wählen die Eltern bedarfsgerechte Module, so dass nur noch die Zeiten eingerechnet werden, in denen die Kinder tatsächlich betreut werden. Die gleiche Regelung gilt für die Ferienbetreuung.

In den gebundenen Ganztagsschule waren in den vergangenen Jahren nur wenige Kinder in ergänzender und Ferienbetreuung. Das hätte für das kommende Schuljahr zur Folge gehabt, dass diesen Schulen nur wenige Erzieher angerechnet worden wären. Deswegen wendet die Bildungsverwaltung einen Berechnungsschlüssel an, der davon ausgeht, dass die Betreuung in den Ferien sowie vor 7:30 Uhr und nach 16:00 Uhr für insgesamt 51 Prozent der Kinder erfolgt.

Damit stellt Staatssekretär Thomas Härtel klar: "Insgesamt rechne ich damit, dass wir im kommenden Schuljahr etwa 700 Erzieherstellen in 64 gebundenen Ganztagsgrundschulen einsetzen werden. Im Schnitt erhält also jede gebundene Ganztagsgrundschule etwa 11 Erzieherinnen und Erzieher. Es gibt keinen Anlass für Eltern und Lehrer zur Sorge, dass Ihre Schulen zu gering ausgestattet würden."


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