Flath zieht Entwurf zum Privatschulgesetz zurück
Kultusminister Steffen Flath hat den Entwurf zu einem neuen Privatschulgesetz zurückgezogen. "Ich sehe derzeit keine Möglichkeiten, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das dem Anspruch einer Reform genügt", sagte Flath vor Journalisten in Dresden. Der Kultusminister bedauerte den Schritt. "Wir haben damit die Chance verpasst, rechtzeitig den negativen Folgen der demografischen Entwicklung entgegenzuwirken", sagte Flath. In den nächsten fünf Jahren werden sich die Schülerzahlen an berufsbildenden Schulen in Sachsen von derzeit 170 000 auf 78 000 mehr als halbieren. Vor diesem Hintergrund signalisierte Flath keinerlei Bereitschaft, den Reformansatz im Gesetzentwurf zu verwässern. Der Entwurf werde vorerst auf Eis gelegt. "Wenn die Zeit für ein Reformgesetz reif ist, bin ich sofort bereit, den Entwurf wieder aus der Schublade zu holen", sagte Flath.
09.03.2006 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für KultusNach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Zuschüsse für allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft leicht und für Teilzeitausbildungsgänge an berufsbildenden Privatschulen deutlich steigen. Demgegenüber sind für vollzeitschulische Ausbildungsgänge an berufsbildenden Schulen erheblich weniger staatliche Finanzhilfen vorgesehen. Übergangregelungen sollen den Privatschulen die Anpassung an die gekürzten Zuschüsse erleichtern. Flath will mit der Reduzierung der Finanzhilfen auf die drohende Halbierung der Schülerzahlen an berufsbildenden Schulen reagieren und duale statt vollzeitschulische Ausbildungen begünstigen. Geplant ist zudem, die Wartefrist bis zum Einsetzen der staatlichen Zuschüsse von vier auf drei Jahre zu verkürzen. Außerdem sollen die Finanzhilfen nicht mehr mit steigendem Schulgeld gekürzt werden. In einem mehrwöchigen Anhörungsverfahren hatten freie Schulträger zum Gesetzentwurf zuvor Stellung genommen. Im Ergebnis des Anhörungsverfahrens wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf umfangreich geändert.
Die Zahl der Schüler an Schulen in freier Trägerschaft ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Derzeit besuchen elf Prozent der sächsischen Schüler eine der 295 Privatschulen. Darunter sind unter anderem 53 Grundschulen, 22 Mittelschulen, 14 Gymnasien, 19 Förderschulen und 183 berufsbildende Schulen. Die Schülerzahl stieg von knapp 4400 im Schuljahr 1992/1993 auf derzeit rund 58 500. Mit 43 000 Jugendlichen besucht die Mehrzahl der Schüler eine der 183 Privatschulen im berufsbildenden Bereich. Das ist ein Viertel der 170.000 Schüler an berufsbildenden Schulen in Sachsen. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt der Anteil von Schülern auf berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft sieben Prozent.
1991 zahlte der Freistaat insgesamt weniger als drei Millionen Euro an Privatschulen, für dieses Jahr sind bereits 200 Millionen Euro geplant.
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