Schulpflicht gilt - keine Ausnahmen bei König-Fahad-Akademie

Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte in zwei Verfahren die klare Position der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport. Dem Verfahren lagen die Entscheidungen der Senatsverwaltung zugrunde, die Befreiung von der Schulpflicht zu versagen. Die König-Fahad-Akademie ist eine Ergänzungsschule, an der die Schulpflicht in Berlin nicht erfüllt werden kann.

21.01.2005 Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Bildungssenator Böger: "Ich freue mich über die Entscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts, die unser restriktives Vorgehen bestätigen. Kinder, die in Deutschland leben, brauchen hier eine Perspektive, und die Beherrschung der deutschen Sprache und ein erfolgreicher und in Deutschland anerkannter Schulabschluss sind die Voraussetzung dafür. Daran arbeiten wir mit hohem Engagement. Schulpflicht ist keine Last, sondern eine Chance."


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden