Befristetes Flexibilisierungspaket zum Ausbau von Krippenplätzen muss nicht fortgesetzt werden
Land, Kommunen und Träger haben in den vergangenen Jahren in einem engen Schulterschluss den Ausbau von Krippenplätzen in Baden-Württemberg mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen qualitativ und quantitativ vorangebracht - darunter etwa der Pakt für Familien mit Kindern, die Erweiterung des Fachkräftekatalogs oder die neue praxisintegrierte Erzieherausbildung PIA.
20.07.2015 Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergZuletzt lag die Betreuungsquote im Land etwa doppelt so hoch wie im Jahr 2008. Zudem verfügt Baden-Württemberg laut eines Berichts der Bundesregierung vom März 2015 mit durchschnittlich 2,9 Kindern pro Fachkraft bundesweit über den mit Abstand besten Personalschlüssel.
Zur Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz am 1. August 2013 wurden mit dem sogenannten Flexibilisierungspaket zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, um bei einer eventuellen Klagewelle den Trägern bei der Einrichtung neuer Plätze mehr Freiheit bei gleichzeitiger Qualitätssicherung zu geben. Das mit allen Verantwortlichen 2013 für einen Zeitraum von zwei Jahren geschnürte Paket beinhaltete beispielsweise Erleichterungen beim Betriebserlaubnisverfahren, flexiblere Lösungen in Bezug auf die Gruppengröße bzw. für Platz- und Raumsharing-Angebote oder auch vereinfachte Regelungen in Personal- und Bauangelegenheiten.
Die Bilanz nach Ablauf der zweijährigen Befristung hat nun gezeigt, dass die Träger die zusätzlichen Freiräume kaum benötigen und nur in geringem Umfang genutzt haben. Dementsprechend soll das Flexibilisierungspaket mit Ende der Befristung am 31. Juli 2015 nicht mehr weitergeführt werden. Einzelne positive Aspekte und Erkenntnisse sowie unbürokratische Verfahren, die sich in der Praxis bewährt haben, sollen dagegen in die Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen einfließen. Zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis ist das Landesjugendamt des Kommunalverbands für Jugend und Soziales.
Staatssekretärin Marion v. Wartenberg resümiert: "Die Verantwortungsgemeinschaft zwischen Land, kommunalen Landesverbänden, Kommunalverband für Jugend und Soziales, Kirchen, kirchlichen und freien Trägerverbänden hat funktioniert. In einer für alle neuen Situationen mit vielen Unbekannten ist befristet ein gemeinsam getragenes Maßnahmenpaket entstanden, das im Bedarfsfall die notwendigen Freiräume geschaffen hätte." Dass diese Vorsorgemaßnahmen kaum in Anspruch genommen wurden, werten alle Beteiligten als positives Zeichen.
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