Bundesamt stellt Daten zum Personalschlüssel in den Bundesländern vor
10.02.2011 Artikel
Das Statistische Bundesamt hat heute (10.2.2011) die zum Stichtag 1.3.2010 ermittelten Übersichten zum Personalschlüssel in den Bundesländern veröffentlicht. In der Pressemitteilung wird darauf hingewiesen, dass Gruppen mit Kindern bis 2 Jahren das günstigste zahlenmäßige Verhältnis zwischen pädagogisch tätigen Personen und betreuten Kindern haben. Der niedrigste Wert wurde für das Bundesland Bremen festgestellt (3,2). NRW wurde mit 3,6 ausgewiesen.
Achtung: Diese Darstellung ist mit größter "Vorsicht" zu verwenden.
In der Pressemitteilung wird dazu selbst ausgeführt:
"Methodischer Hinweis: Das Betreuer-Kind-Verhältnis, der sogenannte Personalschlüssel, ist eine standardisierte Größe, die das rechnerische Verhältnis von einer ganztags pädagogisch tätigen Person in einer Kindertageseinrichtung zu einem dort ganztags betreuten Kind für verschiedene Gruppenformen darstellt. Er ist ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung der Qualität von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen. Mit dem Personalschlüssel können Grundsatzaussagen über regionale Unterschiede und im Zeitverlauf gemacht werden. In der täglichen Betreuungssituation vor Ort können sich andere Bedingungen ergeben. Dies gilt insbesondere bei Ausfallzeiten des Personals oder in den sogenannten Randzeiten der Betreuung. Berechnet wurde der Personalschlüssel auf Basis der Daten zur Statistik über Personen und Kinder in Kindertageseinrichtungen."
Zudem ist zu berücksichtigen, dass in die Personalschlüssel auch die Beschäftigungsumfänge von freigestellten Leiterinnen/Leitern eingerechnet wurden und so "geschönt" sind.
Außerdem ist nicht erkennbar, dass Abwesenheitszeiten (z.B. wegen Krankheit, Urlaub, Fortbildung) und die Zeiten für die mittelbare pädagogische Arbeit (z.B. Elterngespräche, Bildungsdokumentationen) abgezogen sind.
Gravierend ist jedoch auch noch, dass das Bundesamt selber darauf hinweist (Seite 5), dass es sich um "rechnerische Größen" handelt, aus denen kein "tatsächliche Betreuer-Kind-Relation" abgeleitet werden kann. Tatsächlich verwendet das Bundesamt selbst in der Überschrift der Pressemitteilung die Bezeichnung "Betreuer-Kind-Verhältnis" und erweckt den Eindruck, als könnte eine solche Schlussfolgerung gezogen werden.
Die Darstellung wird daher als kaum geeignet, um in einen entsprechenden Diskurs über Rahmenbedingungen einzusteigen.
Bezugsquellen sind angegeben.
Weiterführende Links
- Pressemitteilung
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