Kindertagesförderung

Bundesregierung riskiert Kita-Qualitätsoffensive

Bundesmittel sind unerlässlich, damit wir Schritt für Schritt in die Qualität investieren können. Daher fordert Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg die Bundesregierung auf, sich klar zu einer weiteren Finanzierung der Kindertagesförderung zu bekennen.

22.01.2024 Mecklenburg-Vorpommern Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
  • Kleinkinder schaut sich ein Bilderbuch an. © www.pixabay.de

Mecklenburg-Vorpommern erhält über das Kita-Qualitätsgesetz im Zeitraum 2023 und 2024 insgesamt 73 Millionen Euro Bundesmittel. Nach Aussagen der Bundesregierung soll sich an das Kita-Qualitätsgesetz ein Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz anschließen.  

„Die Länder brauchen eine verbindliche Zusage der Bundesregierung, dass sie sich weiterhin an der Finanzierung der Kindertagesförderung beteiligt. Ansonsten sind alle Debatten über die Entwicklung der Qualität in den Einrichungen Schall und Rauch“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das Kita-Qualitätsgesetz hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Wie es danach weitergeht, steht derzeit in den Sternen. Die Halbzeit ist eine gute Gelegenheit, sich über die weitere Finanzierung zu verständigen und rechtssichere Vereinbarungen zu treffen. Von der Bundesregierung kann ich derzeit keinerlei Aktivitäten in dieser Hinsicht erkennen. Ich erlebe stattdessen Zurückhaltung und ein Vertrösten auf den Sommer. Damit riskiert die Bundesregierung die Kita-Qualitätsoffensive“, so Oldenburg.  

Die Bundesmittel, die die Länder über das Kita-Qualitätsgesetz erhalten, setzt Mecklenburg-Vorpommern für die Qualitätsentwicklung und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung ein. „Wir haben frühzeitig die Weichen gestellt. Neben der bereits erfolgten Elternbeitragsfreiheit haben wir mit den jüngst initiierten Vorhaben für unser Land die richtigen Entscheidungen getroffen: die geplante Verbesserung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses, die Alltagshilfen, die Nicht-Anrechnung von Auszubildenden zur Staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige auf das Fachkraft-Kind-Verhältnis und die Fortführung der Sprach-Kitas. Die Bundesmittel sind unerlässlich, damit wir Schritt für Schritt weiter in die Qualität der Kindertagesförderung investieren können“, betonte Oldenburg.


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