Erste Fördermittel für Krippenausbau
Jugendminister Holger Rupprecht hat heute den ersten Fördermittelbescheid für den Krippenausbau im Land Brandenburg überreicht. Die Kita "Sonnenschein" in der Gemeinde Schwielowsee, OT Geltow (Landkreis Potsdam-Mittelmark) erhielt insgesamt 352.360 Euro für den Um- und Ausbau ihrer Kindertagesstätte. Im Rahmen dieses Vorhabens werden 45 neue Betreuungsplätze für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr entstehen. Die Vergabe des Fördermittelbescheids ist der Auftakt des von Bund und Ländern verabredeten bundesweiten Ausbaus der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre im Land Brandenburg.
27.10.2008 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes BrandenburgJugendminister Holger Rupprecht freut sich über den Startschuss für den weiteren Krippenausbau im Land Brandenburg. "Damit wird nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht, sondern es werden damit auch gezielt die Familien unterstützt, die mit der Erziehung ihrer Kinder Probleme haben. Zudem schafft eine frühere Betreuung die Möglichkeit, Kinder bereits frühzeitig zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen", so Rupprecht.
In den kommenden Tagen werden 46 Fördermittelbescheide in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro an die Kita-Träger übergeben. Rund 50 weitere Förderanträge befinden sich noch in der Prüfung. Bis zum Jahresende sollen landesweit insgesamt mehr als sieben Millionen Euro für Neubau, Sanierung und altersgerechte Ausstattung von Krippen und Tagespflegestellen ausgereicht werden.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im vergangenen Jahr darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Ab 2013 sollen ein- und zweijährige Kinder dann einen generellen Rechtsanspruch für eine Kindertagesbetreuung erhalten. Brandenburg erhält ab 2008 zunächst Bundesmittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten und ab 2009 auch Zuschüsse über die Umsatzsteuerverteilung für die Betriebskosten:
In Millionen Euro pro Jahr für Brandenburg
| Zuschüsse für: | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Investitionen | 9,9 | 9,8 | 9,6 | 9,4 | 9,2 | 9,0 | - | 56,9 |
| Betriebskosten | - | 3 | 6 | 10,5 | 15 | 21 | 23,2 |
Die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten sollen jährlich – aufgeschlüsselt nach der Zahl der Kinder unter 3 – den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Das ergibt – gerundet für 2008 – folgende Anteile an den Mitteln:
| 0- bis unter 3-Jährige | 2008 | |
|---|---|---|
| Brandenburg an der Havel, Stadt | 1.483 | 2,7 % |
| Cottbus, Stadt | 2.171 | 3,9 % |
| Frankfurt (Oder), Stadt | 1.359 | 2,5 % |
| Potsdam, Stadt | 4.337 | 7,9 % |
| Landkreis Barnim | 3.956 | 7,2 % |
| Landkreis Dahme-Spreewald | 3.424 | 6,2 % |
| Landkreis Elbe-Elster | 2.358 | 4,3 % |
| Landkreis Havelland | 3.570 | 6,5 % |
| Landkreis Märkisch-Oderland | 4.007 | 7,3 % |
| Landkreis Oberhavel | 4.803 | 8,7 % |
| Landkreis Oberspreewald-Lausitz | 2.409 | 4,4 % |
| Landkreis Oder-Spree | 3.809 | 6,9 % |
| Landkreis Ostprignitz-Ruppin | 2.179 | 3,9 % |
| Landkreis Potsdam-Mittelmark | 4.655 | 8,4 % |
| Landkreis Prignitz | 1.656 | 3,0 % |
| Landkreis Spree-Neiße | 2.501 | 4,5 % |
| Landkreis Teltow-Fläming | 3.790 | 6,9 % |
| Landkreis Uckermark | 2.755 | 5,0 % |
| Land gesamt | 55.222 | 100 % |
Die auf die Landkreise danach rechnerisch entfallenden Beträge liegen für den gesamten Zeitraum der Investitionsförderung bis 2013 zwischen knapp 1,5 Millionen Euro für die Stadt Frankfurt (Oder) und knapp 5 Millionen Euro für den Landkreis Oberhavel. Die Anträge der Kita-Träger sind direkt an die Landkreise oder kreisfreien Städte zu richten, die den ganzen Zeitraum von 2008 bis 2013 planen und Prioritätenlisten erstellen sollen. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Gleichzeitig kann damit auch die Ausstattung von Tagespflegeangeboten unterstützt werden. Prinzipiell sollen die Träger eine Eigenbeteiligung in Höhe von zehn Prozent aufbringen. Die Kreise oder Städte können aber z.B. die unterschiedliche Finanzkraft von Trägern bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt derzeit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter 3 Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Rund 23.000 Kinder besuchen eine Kindertages-stätte oder eine Tagespflege. Das sind rund 40 Prozent der Unter-Dreijährigen.
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