Urheberrechte

GEMA-Gebühren für Liederzettel in Kindergärten

27.12.2010 Artikel

Kindertagesstätten in Deutschland haben Post von der GEMA erhalten, meldet Spiegel Online. Denn Musiklizenzhalter witterten ein Geschäft in deutschen Kindergärten: Kitas müssten künftig zahlen, wenn sie Liederzettel kopierten und verteilten.

Damit greift die Gema im Auftrag der VG Musikedition in einen in Bezug auf musikalische Nutzungs- und Aufführungsrechte bisher ungeregelten Bereich ein. Was für Schulen, Einrichtungen der nichtgewerblichen Aus- und Fortbildung - wie Kirchengemeinden, Gesangsvereine und Volkshochschulen - bereits seit langem gilt, fodert die Gema, die als staatlich anerkannte Treuhänderin die Rechte von über 63.000 Mitgliedern und über einer Million ausländischer Berechtigter verwaltet und dafür sorgt, dass sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden, jetzt auch für Kindergärten ein.

Demnach kosten bis zu 500 Liederzettel jährlich 56 Euro - plus Mehrwertsteuer. Überall in Deutschland haben laut Spiegel Kindertagesstätten das Schreiben von dem Musikverwerter Gema bekommen mit der Aufforderung: "Wecken Sie die Freude an der Musik und fördern Sie musikalische Anlagen der Kleinen – wir helfen Ihnen bei den Unterrichtsmaterialien.
Mit einer von der GEMA einfach zu erwerbenden Lizenz dürfen Sie Noten und Liedtexte für die musikalische Früherziehung in Ihrer Einrichtung selbst vervielfältigen."

Neben dem Geld verlangt die Gema von den Kita-Mitarbeitern auch eine Menge Schreibarbeiten ab, so für den Abschluss des Vertrags sowie für eine penible Auflistung der vervielfältigten Werke.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband habe bereits Widerstand gegen das Ansinnen der Gema angekündigt: Der Hamburger Referent Martin Peters empfehle den Kitas im "Hamburger Abendblatt", auf die Gema-Forderung "gar nicht zu reagieren". Sie sei unangemessen.

www.spiegel.de


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