Berufspraktikantinnen

KiBiz-Revision: Ausbildungsabschluss von Erzieherinnen in der Ausbildung muss gesichert werden!

06.02.2011 Artikel

Durch die Finanzierungsregelung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in NRW ist nicht mehr gesichert, dass jede Einrichtung in den Stand gesetzt ist, eine Stelle für eine Berufspraktikantin/einen Berufspraktikanten anzubieten, der auf eine entsprechende Tätigkeit angewiesen ist, um die Ausbildung mit der staatlichen Anerkennung abzuschließen. Während nach den bis zum 1.8.2008 geltenden Regelungen die tatsächlich entstehnden Personalkosten abgerechnet werden konnten, ist durch die pauschalierte Finanzierung nicht nur Bezahlung für diese Mitarbeiterinnen nicht mehr gesichert, sondern auch für die regulär tätigen Mitarbeiterinnen sowie für die Finanzierung der Sachkosten.

Diese Situation hat dazu geführt, dass Stellen fehlen und die Zahlung der tarifvertraglich festgelegten Verfügung nicht mehr gesichert ist. Den Berufspraktikantinnen wird z.T. eine Tätigkeit ohne Entgelt angeboten.

Mit einem Landessonderprogramm will die Landesregierung u.a. auf die Situation, dass nur in 64 % der Einrichtungen ein Platz angeboten wird, reagieren und in den nächsten beiden Jahren jeweils 1.000 Plätze mit rd. 50 % bezuschussen.

Diese Regelung wird als unzulänglich angesehen, da das Land verpflichtet ist, die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin im fachtheoretischen und berufspraktischen Teil vollständig sicherzustellen, so wie dies vor Gültigkeit des KiBiz gesichert war und in anderen Bundesländern z.B. über eine reine schulisch ausgerichtete Ausbildung auch erfolgt. Daher wird der in dem Bericht der Westfälischen Rundschau Lüdenscheid beschriebene Silberstreif als noch unzulänglich angesehen.


Weiterführende Links

  • Bericht der WR Lüdenscheid 6.2.2011

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