KiBiz und U3-Ausbau in NRW - halbherzige Initiative der Landesregierung mit einem großen Pferdefuß
24.06.2011 Artikel
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Im Rahmen einer Pressekonferenz am 21.6.2011 hatte die Jugendministerin, Ute Schäfer, das Landesausbauprogramm für Plätze für Kinder unter 3 Jahren vorgestellt und damit deutlich gemacht, dass das Land endlich ergänzend zu den bereitgestellten Bundesmitteln ein richtiges eigenes Ausbauprogramm für den Zeitraum bis zum Jahr 2013 aufgelegt hat. Mit dieser Initiative wurde ein Tag vor der Landtags-Anhörung zum Ersten Änderungsgesetz zum Kinderbildungsgesetz, bei der mit Kritik an den unzulänglichen Regelungen zur rechnen war, eine positive Mitteilung gemacht, die auch in verschiedenen Medien einen entsprechenden Niederschlag gefunden hat.
Anmerkungen:
Bereits bei einer ersten kritischen Würdigung der Aussagen der Ministerin wurden deutlich,
- dass das vorgesehene Landesprogramm mit einem bisher vorgesehenen Gesamtvolumen von 400 Mio. Euro zwar beachtlich, aber in keiner Weise ausreichend und angemessen ist. Das Land NRW ist, wie andere Bundesländer auch, aufgrund der Verabredungen mit dem Bund zur Bereitstellung der Bundesmittel verpflichtet, in gleichem Umfang Mittel für den U3-Ausbau bereitzustellen, wie dies der Bund geleistet hat. Insofern hätte das Land NRW 481 Mio. Euro bereitstellen müssen und die Kommunen in den Stand setzen sollen, dass diese ihre 1/3-Anteil in Höhe von 481 Mio. Euro auch erbringen können. Das bedeutet: Das Landesausbauprogramm erfüllt ist mit mind. 81 Mio. Euro zu gering ausgestattet.
- Die Landesregierung geht immer noch von einer im Jahr 2013 zu erreichenden Ausbauquote von 32 % aus, so dass insgesamt 144.000 Plätze geschaffen werden müssen. Faktisch wurde jedoch für die Verteilung der Bundesmittel eine bundesweite Durchschnittsquote von 35 % angenommen und inzwischen auf 39 % korrigiert, so dass die Ausbauplanungen der Landesregierung mehr als 30.000 Plätze zu wenig einkalkuliert haben! Im übrigen ist der ab 2013 zu erfüllende Rechtsanspruch nicht durch Quoten beschränkt und das Land muss mit dem gesetzlich eingeräumten Finanzierungs-Anspruch von Eltern umgehen, denen zum 1.8.2013 kein Platz zur Verfügung gestellt werden kann oder die keinen in Anspruch nehmen wollen. Das bedeutet auch: Die Landesregierung geht von unzutreffenden Grundannahmen und insofern auch von einer zu geringen Ausbauquote aus.
Der zusätzlicher "Knüller" wird jedoch in den Umsetzungsregelungen erkennbar, auf die der Landschaftsverband Westfalen-Lippe im Rundschreiben 11/2011 vom 22.6.2011 aufmerksam gemacht hat:
Die Mittel des Landesausbauprogramms werden im Rahmen einer "fachbezogenen Pauschale" nach den Bestimmungen eines Erlasses und nicht im System der "Richtlinien" zum "Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013" vom 9.5.2008 zur Verfügung gestellt.
Zwar ist darin vorgesehen, dass jetzt die Kommunen (evtl. auch die Träger) keinen Eigenanteil von 10 % erbringen müssen, so dass an dieser Stelle für die örtliche Umsetzung eine Entlastung eintreten kann.
ABER: Der sowieso in NRW unter dem Bundesdurchschnitt liegende Fördersatz von 20.000 Euro für einen neu geschaffenen Platz (inkl. Ausstattung - Bundesdurchschnitt: 25.000 Euro) soll im Rahmen des Landesprogramms nur noch 17.000 Euro betragen. Für den Umbau sollen 5.100 - bisher 8.500 Euro pro Platz, für die Ausstattung sollen 1.700 - bisher 3.500 Euro pro Platz zur Verfügung stehen.
Damit entfallen alleine für die Schaffung von 10 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren, die im Rahmen des Gruppentyps II für eine Gruppe bisher berechnet werden konnten, "locker" 30.000 Euro. Da davon auszugehen ist, dass viele Träger ihre Ausbauplanung auf der Grundlage der bisherigen Fördersummen ausgerichtet haben, dürften jetzt erhebliche Finanzierungsprobleme entstehen, zumal die Landesregierung diese Minderung der Förderung erkennbar bisher überhaupt nicht transparent gemacht hat.
Im übrigen wurde bereits in dem am 19.5.2011 veröffentlichen Bericht ("Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013") des Finanzwirtschaftlichen Forschungsinstitutes an der Universität zu Köln, der im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellt wurde, deutlich, dass NRW die Gestaltungsmöglichkeiten aus der Bundesfinanzierung "ausgequetscht" hatte, zumal beider Kostenkalkulation der Bundesmittel von einem Durchschnittswert pro Platz in Höhe von 36.000 Euro ausgegangen, in NRW aber nur 20.000 Euro für einen Neubau-Platz bereitgestellt wurden. Der Durchschnittsbetrag auf Bundesebene lag bei 25.000 Euro und im Spitzenwert in Hessen bei 43.447 Euro! Eine höhere Förderung wäre sinnvoll und notwendig gewesen, um nicht nur einzelne U3-Plätze zu fördern, sondern um die Gesamteinrichtung auf den "aktuellen Stand" zu bringen.
Dass die Landesregierung jetzt auch noch die Fördersätze im Rahmen des Landesprogramms weiter absenkt und dies bisher überhaupt nicht erkennbar gemacht hatte, dürfte zu erheblichen Belastungen auch in Bezug auf die Glaubwürdigkeit des Vorgehens des Ministeriums führen.
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