Fachkräfte

Ein Viertel der Kitas erfüllt verbesserten Personalschlüssel noch nicht

Die Fachaufsicht des Thüringer Bildungsministeriums hat zum Stichtag 1. März 2026 die Personalausstattung aller 1.321 Thüringer Kindergärten geprüft. Dabei wurde für jede einzelne Einrichtung die Einhaltung des seit dem 1. Januar 2025 geltenden, verbesserten Personalschlüssels nach § 16 des Thüringer Kindergartengesetzes kontrolliert.

08.05.2026 Thüringen Pressemeldung Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
  • Eine pädagogische Fachkraft spielt mit Kindern im Garten. © Adobe Stock Das Land investiert für den verbesserten Personalschlüssel jährlich rund 150 Millionen Euro zusätzlich.

Das Ergebnis zeigt Fortschritte, aber auch erheblichen Handlungsbedarf: 74 Prozent der Einrichtungen erfüllen den neuen Personalschlüssel bereits vollständig. Im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 48 Prozent. Zugleich bedeutet das, dass rund ein Viertel der Thüringer Kindergärten den formulierten gesetzlichen Standard nach wie vor nicht einhält. Bei vier Prozent der Einrichtungen (52 Kindergärten) musste das Ministerium aufsichtlich einschreiten, da die Mindestpersonalausstattung nicht gewährleistet war. Nach Durchführung des Anhörungsverfahrens wurden in 15 Fällen ein Aufnahmestopp verfügt. 14 dieser Fälle konnten zwischenzeitlich gelöst werden.

Minister Christian Tischner ordnet die Zahlen ein: „Wir haben in Thüringen seit 2025 den größten Qualitätssprung in der frühkindlichen Bildung seit der Wiedervereinigung vollzogen. Die aktuellen Zahlen unserer Kita-Aufsicht machen aber gleichzeitig deutlich: Ein gutes Viertel der Einrichtungen erfüllt den verbesserten Personalschlüssel noch nicht. Das zeigt: Qualitätsansprüche des Landes müssen nicht nur formuliert, sondern auch konsequent durchgesetzt werden.“

Das Land investiert für den verbesserten Personalschlüssel jährlich rund 150 Millionen Euro zusätzlich. Durch die Gesetzesänderung konnten gegenüber dem vorherigen Rechtsstand rund 1.900 Vollzeitstellen im frühkindlichen Bereich gesichert werden. Im Krippenbereich wurde der Schlüssel auf 1:6 verbessert. Im Kindergartenbereich gilt vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleingang nun durchgängig ein Schlüssel von 1:12.

Die aktuell gültige Übergangsregelung, die den Einrichtungen eine schrittweise Anpassung an den neuen Standard ermöglicht, soll mit der Verabschiedung der derzeit im Landtag diskutierten Novelle des Thüringer Kindergartengesetzes zum 31. Dezember 2026 auslaufen. Ab dem 1. Januar 2027 wäre dann der verbesserte Personalschlüssel verbindlich in allen Einrichtungen einzuhalten. Das Ministerium wird die verbleibenden Monate nutzen, um Träger, die den Standard noch nicht erfüllen, gezielt anzusprechen und zur Umsetzung anzuhalten.

Tischner betont: „Thüringen ist Kindergartenland – und diesen Anspruch verteidigen wir auch unter veränderten demografischen Bedingungen. Mein Ziel ist klar: Ein flächendeckendes Kindergartennetz, das für Familien in allen Teilen Thüringens erreichbar bleibt, und eine Qualitätsentwicklung, die bei jedem Kind ankommt.“

Hintergrund: Die Aufsichtsergebnisse im Überblick

  • Geprüft: 1.321 von 1.321 Einrichtungen (Stichtag 1. März 2026)
  • Neuer Personalschlüssel (§ 16 ThürKigaG) erfüllt: 74 Prozent (Vorjahr: 48 Prozent)
  • Übergangsregelung (§ 35 ThürKigaG) in Anspruch genommen, Mindeststandard eingehalten: 22 Prozent (Vorjahr: 36 Prozent)
  • Mindeststandard nicht eingehalten, aufsichtliches Einschreiten: 4 Prozent (Vorjahr: 16 Prozent)
  • Aufnahmestopps: 15, davon 14 zwischenzeitlich erledigt
  • Gesamtzuweisungen des Landes für Kindergärten 2025: mehr als 680 Millionen Euro

Bislang galten altersdifferenzierte Schlüssel.
Im Krippenbereich: (1 – 2: 1:6; 2 – 3: 1:8)

Im Kindergartenbereich: (3 – 4 Jahre: 1:12; 4 – 5 Jahre: 1:14; 5 Jahre – Schuleintritt: 1:16)


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