Sprachförderung

Kultusministerkonferenz setzt die Sprachförderung auf den Prüfstand - "unsinnige" Verfahren sollten ausgesetzt werden

20.06.2011 Artikel

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In den aktuellen Informationen des didacta-Verbandes wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Kultusministerkonferenz bei ihrem Treffen am 9./10.6.2011 beschlossen hat, auf den Prüfstand zu stellen, zumal, so der Präsident Bernd Althusmann, "...der Ertrag der Investitionen in der Sprachförderung ... hinter den Erwartungen zurück(bleibt)". Der Dschungel der 17 Programme, die in den 16 Bundesländern zur Anwendung kommen, soll überprüft werden, da es bei diesen nur teils einen schwer messbaren Lernerfolg gebe. Diese Überprüfung soll dazu dienen, zu einheitlichen Standards zu gelangen.

Anmerkungen:

Damit greift die Kultusministerkonferenz u.a. auch die Ergebnisse der bisher unveröffentlichten Studie des Transferzentrums für Neurowissenschaft und Lernen der Universität Ulm (Prof. Dr. Manfred Spitzer) in Bezug auf die Hessischen Sprach-Vorkurse auf, in der festgestellt wurde, dass mit Methoden der Sprachförderung bei Migrantenkindern kaum Effekte erzielt werden konnten und diese deutschsprachigen Kindern hinterherhinken, obwohl sie alle lange eine Tageseinrichtung besucht haben. Auch in Brandenburg wurde festgestellt: Die Fähigkeiten der Kinder unterscheiden sich kaum von jenen Altersgenossen ohne besondere Förderung.

Zudem kommt die von der Landesstiftung Baden-Württemberg über drei Jahre an 200 Kindern stattgefundene Beobachtung zu dem Ergebnis: "Anscheinend war es egal, ob ein Kind an den Kursen teilnimmt oder nicht. Auch die Noten am Ende der Klassen eins und zwei unterschieden sich nicht. Sie waren bei den geförderten wie bei den nicht geförderten Migrantenkindern gleich schlecht."

Es ist gut, dass jetzt auch bei der Kultusministerkonferenz angekommen ist, dass verwendete Verfahren verfahren sind. Dies gilt u.a. für das in NRW zur Anwendung kommende Delfin 4 - Verfahren und die darauf aufbauende Landesförderung.

Bereits vor der Einführung wurde von der Forschung bei einer Anhörung im Landtag NRW darauf hingewiesen und nach dem ersten Durchgang durch die Praxis darauf aufmerksam gemacht, dass mit dem Verfahren nicht die Kinder identifiziert werden können, die einen tatsächlichen Förderbedarf haben.

Zudem wurde in NRW der Förderansatz mehrfach kritisiert und vorgeschlagen, vorrangig die Erfahrungen der Erzieherinnen aus der Begegnung mit den Kindern zu berücksichtigen und bessere Bedingungen für eine integrierte, ganzheitliche Sprachförderung im Rahmen der Gesamtarbeit einer Tageseinrichtung zu stärken.

Da auch in NRW die Überprüfung der Wirksamkeit des Sprachstandsfeststellungsverfahrens vorgesehen ist, sollte evtl. jetzt ein Stopp der bereits begonnenen 2. Stufe des Verfahrens erfolgen, um nicht noch zusätzliche Belastungen zu erzeugen, zumal sicher ist, dass das Verfahren nicht das leistet und was es vorgibt zu leisten und leisten soll.

Die für die Durchführung in der Vergangenheit jährlich angefallenen (ausgefallenen) 30.000 Unterrichtsstunden fehlen den Kindern in den Grundschulen. Sie stellen zudem einen Wert von rd. 1.250 Lehrer/innen-Stellen im Umfang von 60. Mio. Euro dar. Diese Mittel könnten auch schon jetzt "eingespart" und sinnvoller eingesetzt werden.


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