Landtag befasste sich mit den Hygieneanforderungen für die Kindertagespflege
05.02.2012 Artikel
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In der NRW-Landtagsdebatte zu dem Antrag der CDU-Fraktion (15/3771) und dem Entschließungsantrag der Fraktionen SPD / Bündnis 90/DIE GRÜNEN (15/3851) wurde der Zusammenhang und die unterschiedliche Bewertung zur Situation nochmals deutlich. Für die Landesregierung erklärte der auch für den Verbraucherschutz zuständige Minister Remmel, dass die Landesregierung in der Vergangenheit seit dem Jahr 2010 die Auffassung der Bundesregierung in Frage gestellt habe, Tagespflegepersonen als Lebensmittelunternehmen anzusehen. Aus diesem Grunde sei eine zögerliche Haltung eingenommen und als Vorsorge den Entwurf von Empfehlungen erarbeitet. Dieser sei wesentlich handhabbarer als bereits in anderen Bundesländern beschlossene Regelungen.
In der Landtagsdebatte wurde schließlich dem Antrag der Koalitionsfraktionen zugestimmt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, die Definition der EU-Kommission zu übernehmen, nach der Tagespflegepersonen keine Lebensmittelunternehmen sind.
Kommentar:
Es ist zu begrüßen, dass der Landtag eine eindeutige Position angenommen hat und sich damit deutlich gegen die bisherige Auffassung des Bundes-Verbraucherschutzministeriums stellt.
Die Landesregierung hätte aber, so stellt sich dies nach wie vor dar, eine Aufregung in NRW vermeiden können, wenn auf die am 4.1. veröffentlichte Ankündigung verzichtet worden wäre: "Die Landesregierung will die Vorgaben in den nächsten Wochen per Erlass veröffentlichen." (Bericht von RP online vom 4.1.2012). Wenn schon seit dem Jahr 2010 der Auffassung des Bundesverbraucherschutzministeriums entgegengetreten wird, hätte die Unterstützung des EU-Kommission vom 16.12.2011 als Unterstützung für ein weiteres Entgegentreten verwendet und zunächst abgewartet werden können.
Weiterführende Links
- Plenarprotokoll in de Landtagsdatenbank
- bildungsklick berichtete am 27.1.2012
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