Mehr Bildung für Kinder und Entlastung für Eltern

Als erstes Bundesland macht Rheinland-Pfalz die gesamte Kindergartenzeit beitragsfrei. Mit dem Entwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes, den das Kabinett in Mainz jetzt beschlossen hat, entfallen bis zum Jahr 2010 schrittweise die Beiträge für den Besuch des Kindergartens insgesamt und zwar ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung wurde für Eltern in Rheinland-Pfalz bereits zum 1. Januar 2006 mit dem Landesgesetz zum Ausbau der frühen Förderung beitragsfrei, das das im Februar 2005 gestartete Landesprogramm "Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an" gesetzlich absichert.

06.09.2006 Rheinland-Pfalz Pressemeldung Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz

"Mit dem jetzigen Gesetzentwurf, der nun in die Anhörung geht, entlasten wir die Eltern weiter und erhöhen die Chancen für alle Kinder, auch außerhalb der Familie frühzeitig und gezielt individuell gefördert zu werden. Rheinland-Pfalz baut damit seine Vorreiterrolle als kinderfreundlichstes Bundesland weiter aus", unterstrich Bildungs- und Jugendministerin Doris Ahnen.

Der Entwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes, das im September 2007 in Kraft treten soll, sieht vor, dass ab 1. September 2008 für alle vierjährigen Kindergartenkinder, ab September 2009 zusätzlich für alle Dreijährigen und ab September 2010 auch für alle Zweijährigen die Elternbeiträge für den Besuch im Kindergarten entfallen. Ab 2010 gibt es schon nach jetziger Rechtslage einen Rechtsanspruch für die Eltern zweijähriger Kinder auf einen Kindergartenplatz.

Die Kosten für diese Entlastung übernehme das Land aus eigenen Finanzmitteln, unterstrich Doris Ahnen. Die Mehrausgaben bei den Jugendämtern würden durch eine gesonderte Zuweisung aus dem Landesetat kompensiert. Dafür würden bis 2011 zusätzlich knapp 58 Millionen Euro eingesetzt. Für die Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr hat das Land bereits 2006 rund 25 Millionen Euro eingesetzt.

"Die vom Kabinett jetzt gebilligte Änderung des Kindertagsstättengesetzes ermöglicht auch den Kindern einen Kindergartenbesuch, die bisher aus finanziellen Gründen diese Möglichkeit eines frühen, gezielten und über die Familie hinausgehenden Erziehungs- und Bildungsangebots nicht nutzen konnten. Wir machen damit deutlich: Bildung beginnt von Anfang an", unterstrich die Ministerin. Die neuen Regelungen werteten den Kindergarten als Eingangsstufe in das Bildungssystem weiter auf und führten zu einer erheblichen finanziellen Entlastung der Eltern. Damit würden soziale Hürden beseitigt und es werde ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit geleistet. "In Rheinland-Pfalz sollen Kinder mit Freude und bestmöglichen Zukunftschancen heranwachsen", sagte Doris Ahnen.

Die neuen Rahmenbedingungen in der öffentlichen Kinderbetreuung wirkten sich zudem positiv auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus, betonte die Bildungs-, Frauen- und Jugendministerin. Davon profitierten vor allem Frauen, bei denen nach wie vor in der überwiegenden Mehrzahl der Haushalte die Hauptlast der Erziehungsverantwortung liege. "Die Beitragsfreiheit für den Kindergarten hat aber nicht nur eine bildungs-, sozial-, und frauenpolitische Komponente, sie ist zudem ein weiterer Beleg dafür, wie das Land den demografischen Wandel aktiv und erfolgreich gestaltet", sagte Doris Ahnen und ergänzte: "Eine Verbesserung der Infrastruktur für die frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung trägt nicht nur dazu bei, die Kinderfreundlichkeit unseres Landes zu erhöhen, Paare bei der Familiengründung oder Familienerweiterung zu unterstützen und Alleinerziehenden zu helfen. Sie ist auch ein Beitrag zur Erhaltung und zum Ausbau wohnortnaher Betreuungsangebote, zur Absicherung von Arbeitsplätzen in diesem Bereich und insgesamt zur Attraktivitätssteigerung des Standorts Rheinland-Pfalz."


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