Qualität in der Kindertagespflege
Mit der vorliegenden Stellungnahme will die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ einen Beitrag dazu leisten, die Qualität der Förderung von Kindern in Kindertagespflege weiter zu entwickeln. Die AGJ tritt ein für die Formulierung fachlicher Standards zur Umsetzung des Förderauftrages in Kindertagespflege, welche sich an den entwicklungsbedingten kindlichen Grundbedürfnissen orientieren sowie den Elternerwartungen an ein öffentlich verantwortetes Betreuungssystem Rechung tragen.
30.01.2008 Pressemeldung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ)Die nach wie vor - vor allem in den alten Bundesländern - spürbare historische Verwurzelung der Kindertagespflege im sogenannten "grauen Markt" schlägt sich nieder in einem immer noch von starken Kontroversen geprägten Fachdiskurs über die strukturelle und inhaltliche Ausgestaltung sowie die professionelle Verortung dieses Handlungsfeldes. Zwar stellt das SGB VIII im § 22 für Kindertagespflege und Tageseinrichtungen dieselben Grundsätze für die Erziehung, Bildung und Betreuung auf, bleibt aber hinsichtlich konkreter Grundlagen für eine den Rahmenbedingungen der Kindertagespflege entsprechende Umsetzung unspezifisch. Positiv hervorzuheben ist, dass durch die Initiative der Bundesregierung das Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung für die Kinder der Altersgruppe von 0 bis 3 Jahren an Bedeutung gewinnt. Der Bedarf nach einem qualitativ gleichrangigen Betreuungsangebot Kindertagespflege lässt sich zweifelsfrei aus den Betreuungswünschen der Eltern ableiten. Eine Gleichrangigkeit mit der institutionellen Kindertagesbetreuung in Bezug auf die Förderaspekte Bildung und Erziehung wirft aus fachlicher Sicht Fragen auf, deren Klärung notwendig ist, soll Kindertagespflege den ihr vom Gesetzgeber zugedachten Anteil beim Ausbau der Betreuungs- und Förderangebote einbringen können.
Die Stellungnahme kann in der rechten Spalte oben im .pdf-Format abgerufen werden.
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