Rechtsanspruch kann nur schwer "punktgenau" erfüllt werden - Geduld der Eltern ist gefragt
30.12.2011 Artikel
In einem Gespräch (Westfälische Rundschau 30.12.2011) weist der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Bernd Jürgen Schneider, u.a. darauf hin, dass es schwer fallen wird, den Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren zum 1.8.2013 "punktgenau" zu erfüllen. Die Kommunen würden hart an der Realisierung arbeiten. Schwierig sei es, zumal die Kommunen Ende 2010 noch nicht wussten, wer den Ausbau bezahlt. Sie wissen auch nicht, wie groß der Bedarf sein wird. "Wahrscheinlich wird es ohne Improvisationen seitens der Kommunen und etwas Geduld seitens der Eltern nicht gehen."
Kommentar:
Es gehört schon eine Portion Mut dazu, die tatsächlichen Gegebenheiten so zu verdrehen, den bei den Kommunen liegenden "Schwarzen Peter" anderen zuschieben zu wollen und von den Eltern "Geduld" zu erwarten.
Die Kommunen wollten doch immer selbstbestimmt die erforderlich Daseinsvorsorge übernehmen. Da sie als unmittelbar Leistungsverpflichtige im Bereich der Jugendhilfe auch "bedarfsgerechte Angebote" in Tageseinrichtungen vorhalten müssen und im Rahmen der Jugendhilfeplanung sogar einen unvorhergesehenen Bedarf abzudecken haben, wissen sie seit dem Jahr 1996. Diese Aufgabenstellung ist im Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe eindeutig und mit Wissen der Kommunalen Spitzenverbände festgelegt.
Zudem haben die Verhandlungsführer der kommunalen Spitzenverbände, auch diejenigen des NRW Städte- und Gemeindebundes, bei den Verhandlungen zur Erarbeitung des Kinderbildungsgesetzes darauf gedrängt, die Betriebskosten für die Plätze für Kinder unter 3 Jahren zu verringern, um den bekannten Ausbauverpflichtungen leichter nachkommen zu können. Dieses Drängen war "erfolgreich" und hat mit dem KiBiz dazu geführt, dass die Rahmenbedingungen vor allem für Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren schlechter wurden! Die Kommunen waren auch bei dem Bundes-Krippengipfel 2007 beteiligt, in dessen Rahmen der Bund sich bereit erklärte, in die Investitionsförderung für den U3-Ausbau mit 4 Mrd. Euro einzusteigen. Diese Zustimmung des Bundes war mit der Vereinbarung gekoppelt, dass auch die Länder und die Kommunen einen gleich hohen Anteil zur Verfügung stellen.
Vor diesem Hintergrund ist die Erklärung fadenscheinig, dass die Kommunen erst jetzt handeln können. Dass NRW mit seiner Ausbauquote das Schlusslicht ist, hängt natürlich auch damit zusammen, dass das Land die Kommunen nicht mit einem eigenen Landesausbauprogramm unterstützt hat. Es ist aber vor allem ein Versäumnis der Kommunen selbst, die ihre lange bekannten Hausaufgaben nicht gemacht haben und jetzt im Schutze des "Konnexitätsprinzips" so tun, als handele es sich um eine ihnen neu zugesprochene Aufgabe.
So werden die Kommunen den bei ihnen liegenden "Schwarzen Peter" nicht los. Sie haben den Eltern das Dilemma eingebrockt. Geduld von den Eltern zu verlangen ist - angesichts der tatsächlichen Gegebenheiten - eine Zumutung. Kommunen müssten darauf verzichten, auf andere verweisen, sondern selber alles daran setzten, ihren lange bekannten Verpflichtungen endlich von sich aus nachzukommen und so im eigenen Haushalt entsprechende Prioritäten setzen. Kinder brauchen keine "Provisorien", sondern optimale Förderungsbedingungen, ausreichend viele und gut ausgestattete Plätze in Tageseinrichtungen und Angebote der Kindertagespflege.
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