Reaktion

SCQEG: Startchancen sichern, unbürokratisch umsetzen!

Am heutigen Tag (09.10.2026) ist das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) in erster Lesung im Bundestag behandelt worden. Die Bundesministerin für Familie und Bildung, Karin Prien (CDU), stellte diesen vor. Nach Aussprache wurde der Gesetzentwurf in den Bildungsausschuss überwiesen.

09.10.2026 Bundesweit Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung e.V. (VBE)
  • Eine Erzieherin liest Kindern im Kindergartenalter ein Buch vor. © www.pexels.com Das geplante Gesetz setzt auf verbindliche Qualitätsstandards in Kitas.

Tomi Neckov, der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), kommentiert: „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es wird anerkannt, wie wichtig frühe Bildung ist und dass es mehr Förderung für das einzelne Kind braucht. Positiv ist, dass Ministerin Prien betont, dass Diagnose kein Selbstzweck sein soll und eine Förderung vorgesehen sein muss. Bei der aktuellen Personallage und der bestehenden Situation, dass nur wenige Fachkräfte eine Zusatzaus-, -fort- oder -weiterbildung im Bereich der Sprachförderung haben, ist aber unklar, wer diese Förderung übernehmen soll.“ Der VBE verweist auf einen Meinungstrend unter mehr als 3.000 Kitaleitungen, der 2024 erhoben wurde. Hier zeigte sich, dass ein Drittel der Kitaleitungen angab, über keine speziell für den Bereich Sprachbildung qualifizierte Fachkraft zu verfügen.

Startchancen für viele

Das geplante Gesetz setzt dafür auf verbindliche Qualitätsstandards in Kitas, auf gezielte Förderung nach regelmäßiger Erhebung des Entwicklungsstands sowie auf die Stärkung von Kitas in herausfordernden Lagen, von der mindestens 10 Prozent der Einrichtungen in jedem Bundesland profitieren sollen. Dazu Neckov: „Ja! Kitas mit besonderen Herausforderungen müssen auch stärker finanziell unterstützt werden. Wir haben jedoch schon bei den Auswahlprozessen der Startchancenschulen gesehen, wie ungerecht sich das gestalten kann und wie hauchdünn die Unterschiede zwischen zwei Schulen sein können. Hier braucht es transparente Prozesse, die sichern, dass die Mindestförderung von 10 Prozent keine starre Grenze wird, sondern möglichst viele Kitas mit angemessenen zusätzlichen Mitteln versorgt werden.“

Finanzierung sichern

Der Bund investiert insgesamt 9,25 Milliarden Euro bis 2034 plus 4 Milliarden Euro aus dem Infrastruktursondervermögen für Neubau, Ausbau und Sanierung von Kitas. Die Opposition kritisiert, dass schon ab 2027 die jährliche Unterstützung von bisher 2 Milliarden Euro aber auf 1,5 Milliarden Euro und ab 2030 sogar auf eine Million Euro absinke. Immer wieder wurde auf die Forderung des Bundeskanzlers Friedrich Merz nach einer „großen Kraftanstrengung“ für bessere Bildung in Deutschland verwiesen – und in Frage gestellt, wie dies mit den real sinkenden Investitionen vereinbar sei.

Dazu sagt der VBE Bundesvorsitzende Neckov: „Wer Großes will, muss Großes schaffen. Gleichzeitig können die sowieso schon ächzenden Kommunen nicht über Gebühr belastet werden. Es gilt: Wer bestellt, bezahlt. Wenn die Bundesregierung Sprachstandstests durchführen und gleichzeitig die notwendige Förderung sicherstellen möchte, ist ein Absinken der momentanen Investitionen fahrlässig.“

Forderung nach unbürokratischer Unterstützung

In der Bundestagsdebatte wurde außerdem die Forderung erhoben, dass bei der weiteren Bearbeitung des Gesetzes vermieden werden muss, dass die Umsetzung zu kleinteilig und bürokratisch werde. Das unterstützt der VBE-Chef: „Wir wissen aus der Praxis, dass Kitaleitungen heute schon viel zu wenig Zeit haben, um sich um alle Verwaltungsaufgaben innerhalb ihrer Leitungszeit zu kümmern. Das SCQEG darf nicht zu einem Überstundenprojekt werden!“


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