Kita-Personalverordnung

VBE: Lockerung der Personalvorgaben in Kitas gefährdet Qualität und Kindeswohl

Die geplante Änderung der Personalverordnung in NRW, die unter anderem vorsieht, dass in Ausnahmefällen für bis zu 60 Kinder nur eine sozialpädagogische Fachkraft anwesend sein muss, und dann Kinderpfleger:innen, Sozialassistent:innen oder anderes Personal zum Einsatz kommen, sieht der Verband Bildung und Erziehung (VBE) NRW äußerst kritisch.

22.11.2024 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung e.V. (VBE)
  • Kinder sitzen mit einer Erzieherin auf dem Boden und spielen. © Adobe Stock

Diese Lockerung birgt erhebliche Risiken für die Qualität der frühkindlichen Bildung, der Aufsichtspflicht und damit für die Sicherheit und das Wohl der Kinder.

„Das Kindeswohl und die Bildungsqualität dürfen nicht kurzfristigen Notlösungen geopfert werden. Wir fordern die Landesregierung auf, die geplanten Änderungen zu überdenken und stattdessen den Fokus auf die langfristige Sicherung der Qualität in der frühkindlichen Bildung zu legen. Eltern, Kinder und das pädagogische Personal brauchen Stabilität und Verlässlichkeit – aber nicht auf Kosten von Fachstandards, Aufsichtspflicht und Überbelastung des vorhandenen Personals“, erklärt Barbara Nolte, Referentin Erzieher/-innen des VBE NRW.


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