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VBE: Sicherheit für Kinder, Eltern und Kommunen
"Der VBE freut sich über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Münster", so der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann. "Das Land ist hiermit in der Pflicht, sich am Ausbau der Kinderbetreuung zu beteiligen und die Kommunen nicht alleine zu lassen."
12.10.2010 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRWDer VBE hofft, dass diese gerichtliche Entscheidung dazu führen wird, dass die Unterschiede zwischen einzelnen Kommunen bezüglich der Höhe der Beiträge verschwinden werden.
"Dies wäre ein Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit", so Beckmann. "Es darf nicht sein, dass es vom Wohnort abhängig ist, ob die Eltern hohe oder überhaupt keine Beiträge für den Besuch der Kindertagesstätte aufbringen müssen."
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