Zwischenbericht zur Umsetzung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahre - der Ausbau erfolgt unterschiedlich
19.05.2011 Artikel
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Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag nach § 24a.5. des Sozialgesetzbuches VIII - Kinder- und Jugendhilfe - hat die Bundesregierung den 2. Zwischenbericht zur Evaluation des mit dem Kinderförderungsgesetzes beschlossenen Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem zweiten Lebensjahr vorgelegt. Schwerpunktmäßig nimmt dieser Bericht vor allem Aspekte zur "Bedarfsgerechtigkeit" in den Blick, in dem die "aktuell geäußerten Betreuungswünsche der Eltern" untersucht und "diese den derzeit in Anspruch genommenen Betreuungsangeboten und der Planungsgrundlage im Ausbau gegenüber gestellt" werden.
Anmerkungen:
Es wird festgestellt, dass die avisierte Zielmarke von 750.000 im Jahr 2013 zu erreichenden Plätzen im letzten Jahr (also im Verhältnis von 2009 zu 2010) um 55.000 Plätze eher erreicht werden kann. Während eine Betreuungsquote von 48 % in Ostdeutschland erreicht wurde und damit dreimal so hoch wie in Westdeutschland lieg, ist diese mit 17 % ausgewiesen worden. NRW ist mit 14 % immer noch das Schlusslicht aller Bundesländer.
Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund von demographischen Veränderungen eine Abdeckungsquote von 38 % erreicht werden kann. Es zeige sich, dass "die Jugendämter ... im Schnitt mit einer vergleichbaren Zielmarke (planen)".
Alleine diese Einschätzung macht deutlich, dass es z.B. in NRW einer ganz anderen Ausbaudynamik bedarf und es unangemessen ist, wenn in der Landesplanung von einem zu erreichenden Wert von 32 % ausgegangen wird.
Hinter den durchaus zurückhaltenden Formulierungen werden jedoch erhebliche Unzulänglichkeiten deutlich, wenn z.B. festgestellt wird, dass bei der Bedarfsermittlung der Jugendämter nicht die erforderlichen und möglichen Strategien zum Einsatz kommen, um bedarfsgerechte Angebote (in Qualität und Quantität) zu schaffen.
Zudem zeigt sich, dass der auf der kommunalen Ebene zu gestaltende Ausbau innerhalb von Bundesländern zu sehr unterschiedlichen Ausbauquoten geführt hat, so dass der Hinweis auf die Prüfung der Ursachen und die Aufforderung, den "politischen Handlungsbedarf zu erkennen" deutlich auf die bestehenden Unzulänglichkeiten hinweist.
Die deutlich niedrigere Quote der Inanspruchnahme durch Kinder mit Migrationshintergrund verlange, dass die Bedarfslagen dieser Familien stärker in den Blick genommen werden müssten.
Hinter der Feststellung, dass die Eltern größtenteils mit der außerfamiliären Beetreuung der Kinder zufrieden seien (79 in West-, 83 in Ostdeutschland) wird aber deutlich, dass 1/5 aller Eltern dies nicht sind!
Beachtlich in dem Bericht sind zudem die Aussagen in Bezug auf die Gruppenformen, die für Kinder unter 3 Jahren angeboten werden (wobei Gruppen mit Kindern bis zu 3 Jahren unzutreffenderweise als "alterseinheitlich" bezeichnet werden), und die Ausführungen zu dem Personaleinsatz, zumal hier sehr deutlich zwischen der Fachkraft-Kind-Relation und dem Personaleinsatz unterschieden und auf den Unterschied von 1:4 zu 1:3 hingewiesen wird, zumal sich dieser ergibt, wenn ein Anteil von 25 % für Verfügungszeiten abgezogen wird.
Neben der Feststellung, dass der Personalschlüssel zu den wichtigsten "Prädiktoren" für hohe pädagogische Qualität steht, wird betont, dass sich bundesweit die Personalschlüssel in den Einrichtungen in den Jahren 2007 bis 2010 verbessert haben. Dies Feststellung ist vor dem Hintergrund des Hinweises, dass die Ergebnisse aufgrund der Umstellung der Berechnungsgrundlage nicht direkt vergleichbar ein wenig "fragwürdig" und leider nicht für die einzelnen Bundesländer differenziert, so dass auch nicht die sich in NRW mit dem KiBiz realisierte Verschlechterung deutlich wird.
Der ausführliche Bericht steht zur Verfügung.
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