Änderung des Hamburger Schulgesetzes

Auf der morgigen Deputationssitzung der Bildungsbehörde stehen u. a. Änderungen des Hamburger Schulgesetzes zu Lernmittelfreiheit und zu Mindestzügigkeit von Schulen auf der Tagesordnung. Die GEW appelliert an die Deputierten, diesen Gesetzesänderungen nicht zuzustimmen!

25.01.2005 Pressemeldung GEW Hamburg

1. Abschaffung der Lernmittelfreiheit

Die Lernmittelfreiheit sowie die Abschaffung des Schulgeldes sind bedeutsame Errungenschaften der Nachkriegszeit. Beides trug dazu bei, auch Kindern aus ärmeren Elternhäusern den Besuch weiterführender Schulen zu ermöglichen. Hier darf das Rad der Geschichte nicht zurückgedreht werden. Ein kostenfreies Bildungsangebot ist nach wie vor eine wesentliche Voraussetzung für Chancengleichheit, um die es in Deutschland bekanntlich schlecht bestellt ist. Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen lehnt die GEW die Abschaffung der Lernmittelfreiheit ab. Und übrigens auch Kosten für die Vorschule, die Kitas und die Studiengebühren.

Darüber hinaus ist das spezielle Buchgebührenmodell der Schulbehörde aus organisatorischen und pädagogischen Gründen völlig unakzeptabel. Für die Schulen bedeutet das einen immensen bürokratischen und zeitlichen Aufwand, der mit Mehrarbeit verbunden ist. Die Kindern, deren Eltern kein Büchergeld zahlen können, werden schon in der Grundschule stigmatisiert. Damit wird innerhalb der Schülerschaft soziale Spaltung betrieben - das Letzte, was wir an den Schulen gebrauchen können! Das vergiftet das Klassenklima und wirkt sich negativ auf das gemeinschaftliche Lernen aus.

2. Festschreibung einer Mindestzügigkeit

Durch diese Änderung wird die Schwelle für Schulschließungen deutlich gesenkt. Mit Ausnahme sehr großer Systeme sind künftig alle Schulen bedroht. Schulschließungen werden wohl zum Dauerbrenner in dieser Stadt. Im Zusammenhang mit den neuen Anmeldeverbünden muss auch jede Grundschule künftig um das Überleben bangen, weil in vielen Anmeldeverbünden rein rechnerisch eine Schule auf der Strecke bleibt.

Mit der Festschreibung einer Mindestzügigkeit für alle Schulformen und -stufen werden die Schulen über einen Kamm geschoren. Die Sozialstruktur eines Stadtteils, die speziellen Standortbedingungen bleiben unberücksichtigt. Gerade in sozial schwächeren Stadtteilen haben auch die kleinen Schulen und Schulstufen eine wichtige sozial ausgleichende Funktion. Mit deren Schließung wird wertvolle pädagogische Arbeit leichtfertig zerstört, wird soziale Benachteiligung weiter verstärkt statt ihr entgegenzuwirken.

Dieser Gesetzesänderung fehlt jegliche inhaltliche und pädagogische Orientierung. Sie ist die juristische Unterfütterung eines Abwicklungsprogramms für Schulschließungen. Damit sollen künftige Schließungen vorbereitet und erleichtert werden. Mit einer Schulentwicklungsplanung hat das Ganze nicht das Geringste zu tun.

Die Proteste gegen die Schulschließungen gehen weiter! Am Dienstag, den 1. Februar 2005, halten Eltern, Räte von Schulen, die geschlossen werden sollen, Lehrerkammer, Elternkammer und die GEW von 17.30 bis 20.30 Uhr gemeinsam eine Mahnwache vor dem Rathaus. Dazu erhalten Sie noch eine gesonderte Einladung mit genaueren Informationen.

Ansprechpartner

GEW Hamburg

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