BAföG-Änderung muss in den Vermittlungsausschuss
(red/pm) Die Länder haben heute im Bundesrat das Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Sie verlangen, dass der Bund die aus dem Gesetz resultierenden Mehrausgaben allein trägt.
09.07.2010 ArtikelDer Bundestag wollte das BAföG weiterentwickeln und hatte neben der Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge auch strukturelle Anpassungen an Entwicklungen in den Ausbildungsgängen der Schulen und Hochschulen vorgesehen.
Die Bedarfssätze sollten um zwei, die Freibeträge um drei Prozent steigen. Daneben soll die allgemeine Altersgrenze der Ausbildungsförderung von 30 Jahren für Masterstudiengänge auf 35 Jahre angehoben werden.
Der Bundesrat hatte zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits in seiner Sitzung am 4. Juni 2010 Stellung genommen und deutlich gemacht, dass angesichts der Finanzsituation der Länder die Ausweitung der Leistungen unter einen generellen Finanzierungsvorbehalt zu stellen sei. Die Länder wollten vom Bund im Bildungsbereich mit zusätzlichen Umsatzsteuermitteln unterstützt werden.
Bund und Länder haben auf dem Bildungsgipfel am 10. Juni 2010 jedoch keine Lösung der Finanzierungsproblematik gefunden.
Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
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