Bundesrat kritisiert hohe Kosten der Länder
(red/pm) Der Bundesrat hat heute zur geplanten Erhöhung des BAföG Stellung genommen. Dabei hat er zwar die allgemeine Zielsetzung des Gesetzentwurfs dem Grunde nach begrüßt, gleichzeitig aber deutlich gemacht, dass der Bund mit dem vorliegenden Gesetzentwurf von den Ländern hohe finanzielle Aufwendungen abverlange.
04.06.2010 ArtikelMit dem Gesetzentwurf, so die Länderkammer, verfolge die Bundesregierung das Ziel, durch spürbare Leistungsverbesserungen das BAföG als wesentliches Element einer individuellen Bildungsfinanzierung nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln. Dazu schlägt sie die Erhöhung der Bedarfssätze um zwei und der Freibeträge um drei Prozent vor.
Außerdem hält der Bundesrat Änderungen und Ergänzungen für erforderlich. So will er die Unterstützung von Auslandsausbildungen erleichtern, indem der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse hierfür nicht mehr erforderlich sein soll. Auch wollen die Länder die ununterbrochene Fördermöglichkeit beim unmittelbaren Übergang vom Bachelor- zum Master-Studium sicherstellen und damit eine bestehende Förderlücke schließen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf müssten die Länder allerdings rund 530 Millionen Euro bereitstellen, um die geplante Weiterentwicklung des BAföG sicherzustellen. Der Bundesrat erwarte daher, vom Bund im Bildungsbereich mit zusätzlichen Umsatzsteuermitteln unterstützt zu werden.
Ähnlich argumentierte der Bundesrat beim nationalen Stipendienprogramm. Gegen die Vorschläge der Bundesregierung hatte er keine inhaltlichen Einwände. Allerdings machte er deutlich, dass die Länder vom Bund eine zusätzliche Unterstützung aus Umsatzsteuermitteln für den Bildungsbereich erwarten. Angesichts der Finanzsituation der Länder seien die Ausweitung bestehender und die Einführung neuer Bund-Länder-Programme unter einen generellen Finanzierungsvorbehalt zu stellen. Das Stipendienprogramm müsse daher auch im Rahmen einer angemessenen Lösung zur gemeinschaftlichen finanziellen Absicherung des Ziels, die Ausgaben für Bildung und Forschung bis zum Jahr 2015 auf zehn Prozent des BIP zu steigern, beurteilt werden.
In einer ersten Stellungnahme zum BAföG-Beschlusshat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert, dass sich der Bundesrat um eine Entscheidung für die Erhöhung des BAföG gedrückt habe. "So werden die BAföG-Empfänger zum ersten Opfer der Schuldenbremse", erklärte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne.
Weiterführende Links
- Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
- Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
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