Hamburg wird im Bundesrat geplante BAföG-Erhöhung unterstützen
(red/pm) Hamburg unterstützt den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Leistungsverbesserung des BAföG als wesentliches Element einer umfassenden Strategie zur individuellen Bildungsfinanzierung. Eine Ausweitung des BAföG sei eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass sich junge Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft für ein ihren Interessen entsprechendes Studium entscheiden und dies erfolgreich zu Ende führen können. Eine Leistungsverbesserung des BAföG trage somit dazu bei, die Studierendenquote insgesamt zu steigern, heißt es in einer heute verbreiteten Erklärungs des Senats der Hansestadt.
03.06.2010 ArtikelUnd weiter: "Der Bildungsaufstieg darf nicht an finanziellen Hürden scheitern. Gerade in Zeiten begrenzter Finanzierungsspielräume müssten Akzente gesetzt werden, die die für die Zukunft unverzichtbare Ausbildungsbereitschaft der jungen Generation sichern. Im Sinne des gemeinsamen Ziels, die Ausgaben für Bildung und Forschung bis zum Jahr 2015 auf 10% des BIP zu steigern, und in der Erkenntnis der Finanzsituation der Länder unterstützt Hamburg eine Forderung des Bundesrates, dass der Bund seine Beteiligung an den Mehrausgaben für Bildung und Forschung ganz überwiegend durch eine nachhaltige Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder realisieren soll."
Aus der Pressemitteilung des Bundesrates 81 / 2010
Veröffentlicht am: 01.06.10
Vorschau zur 871. Plenarsitzung des Bundesrates am Freitag, 4. Juni 2010
Tagesordnungspunkt 14 a
Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
Drucksache 227/10
Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, durch spürbare Leistungsverbesserungen das BAföG als wesentliches Element einer individuellen Bildungsfinanzierung nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln. Neben der Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge sieht sie daher auch strukturelle Anpassungen an Entwicklungen in den Ausbildungsgängen der Schulen und Hochschulen vor.
Die Bedarfssätze sollen um zwei, die Freibeträge um drei Prozent steigen. Daneben schlägt die Bundesregierung eine Anhebung der allgemeinen Altersgrenze von 30 Jahren für Masterstudiengänge auf 35 Jahre vor.
Im Bereich der Schülerförderung möchte sie die Möglichkeit der Unterstützung von Auslandsaufenthalten auch für Schüler an Einrichtungen mit 12 Ausbildungsjahren bis zum Abitur sichern und zudem auf Fach- und Fachoberschulen ausdehnen. Bei der Bedarfsbemessung sollen etwaige Mehrkosten auswärtiger Unterbringung künftig bei allen Förderungsberechtigten berücksichtigt werden.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 227/1/10 Die Ausschüsse empfehlen, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Der Finanzausschuss lehnt den Gesetzentwurf aus Kostengründen ab. Er verweist darauf, dass die Mehrausgaben von 382 Millionen Euro im Jahre 2011 - wovon 172,9 Millionen Euro auf die Länder entfielen - angesichts der aktuellen Haushaltslage nicht finanzierbar seien.
Der federführende Kulturausschuss stellt hingegen fest, dass die allgemeine Zielsetzung des Entwurfs dem Grunde nach uneingeschränkt zu begrüßen ist. Er möchte jedoch die ununterbrochene Fördermöglichkeit beim unmittelbaren Übergang vom Bachelor- zum Master-Studium sicherstellen und damit eine bestehende Förderlücke schließen. Auch will er die Unterstützung von Auslandsausbildungen erleichtern, indem der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse hierfür nicht mehr erforderlich sein soll.
Der Ausschuss für Frauen und Jugend plädiert für eine Anpassung der Ausbildungsförderung an familienfreundliche Ausbildungsangebote. Hierzu möchte er künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausbildungen in Teilzeitform fördern. Nach seiner Ansicht ist auch die Flexibilität von Bachelor-Absolventen bei der Aufnahme eines Master-Studiums zu erhöhen. Er schlägt deshalb vor, die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung der Altersgrenze auf 35 Jahre durch eine neue Regelung zu ersetzen. Nach dieser könnte Ausbildungsförderung dann geleistet werden, wenn der Auszubildende innerhalb von fünf Jahren seit Abschussprüfung des vorangegangenen Studiengangs ein Master-Studium aufnimmt.
Tagesordnungspunkt 15
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG)
Drucksache 228/10
Die Bundesregierung möchte begabte Studierende durch die Bewilligung eines Stipendiums bei der Entfaltung ihrer Talente und Fähigkeiten unterstützen. Dabei will sie bei der Auswahl der geförderten Studierenden neben Begabung und Leistung auch das gesellschaftliche Engagement und besondere Umstände berücksichtigen. Diese könnten sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.
Das nationale Stipendienprogramm soll allen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland die Möglichkeit eröffnen, bis zu acht Prozent ihrer Studierenden zu fördern. Die Stipendien in Höhe von monatlich 300 Euro sollen die Hochschulen nach Begabung und Leistung einkommensunabhängig vergeben. Die entsprechenden Gelder sollen je zur Hälfte aus privaten und öffentlichen Mitteln aufgebracht, der öffentliche Anteil von 150 Euro jeweils zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen werden.
Aus Sicht der Bundesregierung droht in Deutschland ein Fachkräftemangel, der die Innovationskraft und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Landes vermindert und damit das Wirtschaftswachstum und die Basis für zukünftigen Wohlstand einschränkt. Nötig seien daher Motivationen für die nächste Generation von Fach- und Führungskräften. Dazu zählten vor allem Anreize, ein Studium aufzunehmen und erfolgreich beenden zu können.
Ausschussempfehlungen
Drucksache 228/1/10 Der Finanzausschuss lehnt den Gesetzentwurf aus Kostengründen ab. Aus seiner Sicht sind die entstehenden Mehrausgaben in Höhe von bis zu 160 Millionen Euro pro Jahr angesichts der aktuellen Haushaltslage nicht finanzierbar. Der federführende Kulturausschuss begrüßt hingegen die Einführung des Stipendienprogramms. Er erwartet nachhaltige Impulse der Entwicklung einer in Deutschland noch nicht flächendeckend etablierten Stipendienkultur. Allerdings vertritt er die Auffassung, dass sich der Bund mindestens hälftig an den Umsetzungskosten des Gesetzes beteiligen müsse, da die Akquise und Vergabe von Stipendien einen hohen Ressourceneinsatz erforderten. Auch sollten Vertreter der privaten Mittelgeber die Möglichkeit erhalten, mit Zustimmung der Hochschulen beratend in Auswahlgremien mitwirken zu können.
Der Ausschuss für Frauen und Jugend fordert, bei der Besetzung von Gremien und Ausschüssen Geschlechterparität verbindlich festzuschreiben. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
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