HRG-Novelle im Bundesrat

Wissenschaftssenator Jörg Dräger, Ph.D., hat in seiner Rede vor dem Bundesrat die Juniorprofessur als einen sinnvollen Qualifikationsweg für junge Wissenschaftler befürwortet und sich gegen Überregulierung des Bundes ausgesprochen. Die fünfte Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) hatte das Bundesverfassungsgericht am 27. Juli 2004 für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. Damit entstand für die mehr als 600 Juniorprofessoren in Deutschland sowie Tausende befristet eingestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Hochschulen erhebliche Rechtsunsicherheit. Die von der Bundesregierung vorgelegte "Reparaturnovelle" ist ein praktikabler Weg, die dringend benötigte Rechtssicherheit zu schaffen.

26.11.2004 Pressemeldung Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hansestadt Hamburg

Rede von Senator Jörg Dräger, Ph.D., in der 806. Plenarsitzung des Bundesrates (es gilt das gesprochene Wort):

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,
der Gesetzentwurf zur Einführung der Juniorprofessur hätte heute nicht auf der Tagesordnung stehen müssen, wenn der erste Versuch des Bundes zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzes verfassungsgemäß gewesen wäre. Der Bund, meine Damen und Herren, hatte mit der Fünften HRG-Novelle seine Kompetenzen deutlich überschritten und gegen die Kulturhoheit der Länder verstoßen. Denn dem Bund steht im Bereich der Hochschulen lediglich eine Rahmengesetzgebungskompetenz zu - und eine solche bedingt, dass die Länder noch hinreichend Freiheiten haben, diesen Rahmen auszugestalten. Mit der damals im HRG im Detail beschriebenen Juniorprofessur als einzig möglichen Qualifikationsweg, blieben hingegen den Ländern und damit auch den Hochschulen keine Gestaltungsmöglichkeiten. Das Bundesverfassungsgericht hat deswegen diese unnötige Überregulierung des Bundes mit seinem Urteil vom 27. Juli dieses Jahres völlig zu recht gekippt und die Länderrechte entscheidend gestärkt.

Fehler, meine Damen und Herren, müssen jedoch schnellstmöglich repariert werden. Eine entsprechend schlanke und zügig zu beschließende Reparatur-Novelle ist sinnvoll und nötig. Der Bund ist mit dem vorgelegten Gesetzentwurf jetzt endlich dabei, die selbst verursachten Probleme bei der Einführung der Juniorprofessur zu bereinigen. Bei unserer heutigen Entscheidung über den vorliegenden Gesetzentwurf geht es um nicht mehr und nicht weniger als die Schaffung von Rechtssicherheit für die mehr als 600 Junior-professorinnen und Juniorprofessoren sowie für tausende befristet angestellter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Bundesrepublik. Denn diese Wissenschaftler und auch die Hochschulen haben Karriereplanung und Vertragsrecht an den Qualifikationswegen und Befristungszeiträumen der 5. Novelle des Hoch-schulrahmengesetzes ausgerichtet. Der Wegfall der Befristungsgrundlage hat deshalb zu einer erheblichen Verunsicherung bei allen Beteiligten geführt bis hin zur Drohung, mittels einer Klagewelle eine unbefristete Anstellung zu erreichen. Das Hochschulsystem in Deutschland braucht aber keine Klagen aufgrund Rechtsunsicherheit und Überregulierung, sondern Freiräume für wissenschaftliche Exzellenz.

Rechtssicherheit ist insoweit schnellstens herzustellen. Rechtssicherheit ist aber auch generell gerade vor dem Hintergrund der mit der Juniorprofessur verbundenen Ziele erforderlich, denn die Juniorprofessur als ein möglicher Qualifikationsweg ist sinnvoll und richtig:

Erstens wollen wir die Abwanderung qualifizierter Nachwuchswissenschaftler ins Ausland, den so genannten "Brain Drain", stoppen und gleichzeitig für die derzeit international Tätigen attraktive Arbeitsmöglichkeiten in Deutschland schaffen. Das erreichen wir nur, wenn wir - wie mit der Juniorprofessur - früher und flexibler als bisher die Möglichkeit geben, eigenständig zu forschen und zu lehren. Und zweitens wollen wir den wissenschaftlichen Nachwuchs verjüngen, denn das heutige durchschnittliche Erstberufungsalter ist mit 42 Jahren deutlich zu hoch. Auch hier kann die Juniorprofessur die Situation verbessern.

Hamburg hat die Chancen der Juniorprofessur frühzeitig erkannt und deshalb in seinem Hochschulgesetz die Juniorprofessur bereits verankert.

Auch wenn wir die Juniorprofessur für den zukünftig besten Qualifikationsweg halten, muss er aber nicht der einzig mögliche sein. Nur durch Wettbewerb der Wege und Systeme - und nicht durch Überregulierung und Verbot - werden wir Akzeptanz für die nötigen Veränderungen im Hochschulsystem schaffen.

Meine Damen und Herren, der Reformbedarf des Wissenschaftsstandorts Deutschland verlangt nach klaren rechtlichen Zuständigkeiten. Insoweit freue ich mich über die in der Begründung zu dem Gesetzentwurf niedergelegte Bereitschaft des Bundes, das Hochschulrahmengesetz insgesamt auf der Grundlage der Arbeiten der Föderalismuskommission auf den Prüfstand zu stellen. Das ist auch dringend nötig. Denn das HRG in seiner heutigen Form hat mehr geschadet als genutzt - und ohne HRG wären wir bei der Reform des Hochschulwesens deutlich weiter als wir es heute leider erst sind.

Meine verehrten Damen und Herren, trotzdem: die Schaffung von Rechtssicherheit bedarf - im Interesse der betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und der Hochschulen - keines weiteren Aufschubs. Die durch den Bund verschuldeten notwendigen Reparatur-Arbeiten müssen daher noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Wie auch immer über die Bundeskompetenz im Rahmen der Föderalismuskommission entschieden wird - kein HRG oder ein auf wenige Kernpunkte reduziertes HRG - die jetzt vom Bund vorgelegte Novelle stellt für die sofortige Reparatur einen praktikablen Weg dar. Sie hat sich auf das absolut Notwendige beschränkt.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


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