Hochschulen

HRK-Senat kritisiert die Entwürfe zur W-Besoldung

Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat anlässlich der ersten vorliegenden Gesetzesentwürfe zur Neuregelung der W-Besoldung in den Bundesländern nochmals mit Nachdruck seine Leitlinien zur künftigen Ausgestaltung der Professorenbesoldung bekräftigt.

24.10.2012 Pressemeldung Hochschulrektorenkonferenz

Das bisherige Zusammenspiel von Grundgehalt und Leistungszulagen als den beiden zentralen Elementen der W-Besoldung habe sich bewährt und müsse beibehalten werden. Zudem könne eine dem Alimentationsprinzip entsprechende Besoldung, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Februar gefordert hat, nur durch eine angemessene Anhebung der Grundgehälter realisiert werden.

Ein Vergaberahmen, wie er in etlichen Landesgesetzen immer noch existiert, ist nach Überzeugung des HRK-Senats nicht mehr zu rechtfertigen, weil damit die Spielräume für eine flexible Personalpolitik in den Hochschulen praktisch verstellt würden. Die zusätzlichen Kosten, die durch die gesetzlichen Neuregelungen der W-Besoldung verursacht würden, seien von den Ländern und nicht von den Hochschulen zu tragen. Zudem müssten die Grundelemente der W-Besoldung in den verschiedenen Ländern harmonisiert werden.

Vor diesem Hintergrund kritisierte der Senat der HRK die bislang bekannt gewordenen Gesetzentwürfe der Länder zur künftigen Ausgestaltung der W-Besoldung. Die Entwürfe seien vor allem von finanzpolitischen Erwägungen geprägt und würden aufgrund ihrer Unterschiedlichkeit in einem schwer überschaubaren System der Hochschullehrervergütung münden, das die notwendige und gewünschte Mobilität der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ebenso wie die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen national und international massiv behindern werde. Darüber hinaus würden unterschiedliche Maßnahmen in den Gesetzentwürfen wie die Anrechnung bereits gewährter Leistungsbezüge auf eine Erhöhung des Grundgehalts, die Einführung systemfremder fester Erfahrungsstufen oder garantierter Leistungsbezüge die mit der W-Besoldung ursprünglich verfolgten Ziele ad absurdum führen.

Nach Überzeugung des HRK-Senats muss ein der wissenschaftlichen Arbeit entsprechendes Leistungsprinzip weiterhin Ziel der Professorenbesoldung bleiben. Es sei eine der notwendigen Voraussetzungen für die Erreichung der strategischen Ziele der Hochschulen und unentbehrlicher Bestandteil ihrer Autonomie.


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden