Kooperationsverbot im September im Bundesrat
(red/pm) Am 19. September 2014 wird sich der Bundesrat mit der Lockerung des Kooperationsverbots im Hochschulbereich befassen. [ Das Bundeskabinett hatte am 16. Juli 2014 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen .](http://bildungsklick.de/a/91867/bund-soll-kuenftig-hochschulen-langfristig-foerdern/) Der Bundesrat kann dazu Stellung nehmen, bevor sich der Bundestag mit dem Vorhaben befasst.
21.07.2014 ArtikelDer Kabinettsbeschluss wurde dem Bundesrat am 18. Juli 2014 zugeleitet. Anfang September wollen sich die Fachpolitiker der Länder mit dem Entwurf befassen und ihre Empfehlungen für das Plenum vorbereiten. Federführend ist der Rechtsausschuss, da dieser traditionell zuständig für Änderungen des Grundgesetzes ist. Mitberaten werden auch Finanz-, Innen- und Kulturausschuss.
Am 19. September 2014 geht es dann im Bundesrat zunächst um eine Stellungnahme zu den Regierungsplänen. Diese kann mit der absoluten Mehrheit von 35 Stimmen beschlossen werden. Die endgültige Verabschiedung der Grundgesetzänderung erfordert sowohl in Bundestag wie auch im Bundesrat jeweils eine Zweidrittelmehrheit.
Das derzeitige Kooperationsverbot des Grundgesetzes erlaubt dem Bund nur in engen Grenzen, den Hochschulbereich finanziell zu fördern. Gegenwärtig können sie zwar gemeinsam außeruniversitäre Forschungseinrichtungen fördern, während Hochschulen nur in Form von thematisch und zeitlich begrenzten Projekten durch den Bund unterstützt werden können. Dazu zählen etwa der Hochschulpakt zur Finanzierung zusätzlicher Studienanfänger, die Exzellenzinitiative oder das Professorinnen-Programm.
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