Mobilität der Studierenden gesichert

Die Klausur der Länder, die Studdienbeiträge erheben, hat am (gestrigen) Donnerstag den niedersächsischen Vorschlag zur Mobilität der Studierenden beschlossen. "Mit der Umsetzung unseres Vorschlages sichern wir die Mobilität der Studentinnen und Studenten, die während ihres Studiums das Bundesland wechseln wollen", erklärte Niedersachsens Wissenschaftsminister Lutz Stratmann.

31.08.2007 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Die Mobilität der Studierenden wird durch die Vereinbarung gesichert, indem Studierende beim Wechsel in ein anderes Land ihren Darlehensvertrag ruhen lassen und im neuen Land zu den dort geltenden Konditionen aufnehmen können. Die Darlehenssummen der einzelnen Länder werden addiert und die Kappungsgrenzen der einzelnen Länder anteilig nach der Studienzeit im jeweiligen Land berechnet.

Die gemeinsamen Regelungen zur Rückzahlung gewährleisten, dass die monatliche Belastung nicht mehr als 50 Euro pro Land betragen kann. Für besondere Einzelfälle können Sonderregelungen gefunden werden.

Die Regelung war nötig geworden, da die Einführung von Studienbeitragsdarlehen in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Konditionen erfolgt ist. Die Regelungen der Länder weichen zum Beispiel bei der Kappungsgrenze des Studienbeitragsdarlehens und den Rückzahlungsmodalitäten voneinander ab.

Studierende, die während ihres Studiums an eine Hochschule in einem anderen Bundesland wechseln, werden durch die Vereinbarung bei Studienbeiträgen, Studienbeitragsdarlehen und Rückzahlungsmodalitäten ihren Kommilitonen gleichgestellt.


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