Professorenbesoldung: Baden-Württemberg zahlt am besten, Berlin am schlechtesten

Professoren, die nach der W-Besoldung vergütet werden, erhalten in Baden-Württemberg die höchsten Grundgehälter, die niedrigsten werden dagegen in Berlin gezahlt. Die Gehaltsdifferenz kann bei W3-Professuren bis zu 600,- Euro pro Monat beim Grundgehalt betragen. Das geht aus einer Übersicht über die Besoldungsanpassungen hervor, die ab dem 1. März dieses Jahres gelten und die die Zeitschrift "Forschung & Lehre" in ihrer Februar-Ausgabe veröffentlicht.

28.01.2010 Pressemeldung Deutscher Hochschulverband (DHV)

Mit der Föderalismusreform hat der Bund den Ländern die Gesetzgebungskompetenz bei der Besoldung übertragen. Diese können nun selbständig Anpassungen der Grundgehälter bei Beamten vornehmen. Während in Baden-Württemberg W1-Professuren mit 3.847,31 Euro, W2-Professuren mit 4388,96 Euro und W3-Professuren mit 5.320,53 Euro vergütet werden, müssen sich ihre Kolleginnen und Kollegen in der Hauptstadt mit 3.405,34, 3.890,03 und 4.723,61 Euro begnügen. Dort ist seit der Einführung der W-Besoldung keine Anpassung der Grundgehälter vollzogen worden.

Relativ spärlich nimmt sich die Grundvergütung auch in Brandenburg aus. W1-Professoren beziehen dort ein Grundgehalt von 3623,68 Euro, W2-Professoren von 4.136,48 Euro und W3-Professoren von 5.018,40 Euro. Vergleichsweise günstig stellen sich dagegen die Grundgehälter von Professoren in Rheinland-Pfalz dar. Dort liegen die Grundbezüge für W1-, W2- und W3-Professoren bei 3.776,38, 4.307,94 und 5.222,14 Euro.

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Forschung & Lehre 2/2010 erscheint am 29. Januar 2010. Auszüge der jeweils neuesten Ausgabe können Sie unter www.forschung-und-lehre.de lesen.


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