Stärkung des Studienstandorts Hessen
Als zukunftsweisend für die Studierenden und die Hochschulen und als eine Stärkung des Studienstandorts Hessen hat der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, die Entscheidung des Landtags zur Einführung allgemeiner Studienbeiträge bezeichnet. In Hessen sollen nach dem Willen des Parlaments ab dem Wintersemester 2007/2008 Beiträge in Höhe von 500 Euro je Semester erhoben werden. Die Einnahmen von schätzungsweise 120 bis 130 Millionen Euro fließen in vollem Umfang in die Hochschulen, um dort die Lehr- und Lernbedingungen weiter zu verbessern.
05.10.2006 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Wissenschaft und KunstDas erklärte Ziel, besser qualifizierte Akademiker auszubilden, also die Hochschulen noch leistungsfähiger zu machen, sei ohne zusätzliches Geld nicht zu erreichen, sagte Minister Corts in seiner Rede im Landtag. "Dieses zusätzliche Geld wird nicht allein aus öffentlichen Mitteln aufzubringen sein." Mit einem sozial ausgewogenen Modell von darlehensfinanzierten Studienbeiträgen sorge Hessen deshalb dafür, dass die Studierenden künftig das mitfinanzierten, woraus sie selbst qualitativen und im Ergebnis auch ökonomischen Nutzen zögen, nämlich die Verbesserung der Studienbedingungen.
Corts hob hervor, dass die Einnahmen aus den Studienbeiträgen in vollem Umfang in die Verbesserung der Qualität der Lehre fließen werden: "Die Hochschulen sind damit in die Pflicht genommen, ihr Lehrangebot so zu gestalten, dass ein verzögerungsfreies Studium möglich ist." Bei der Verwendung der Gelder hätten die Studierenden überdies ein Mitspracherecht.
Die Studierenden würden etwa durch bessere Betreuung in den Anfangssemestern schneller in den Stand versetzt, für sich herauszufinden, ob sie den richtigen Studiengang gewählt haben. Durch kleinere Gruppen und damit intensiveren Kontakt mit den Lehrenden könne motivierter und effizienter studiert werden. Bibliotheken könnten länger geöffnet bleiben und so auch und gerade den Studierenden, die durch Berufstätigkeit oder Kindererziehung darauf angewiesen sind, eine bessere Organisation ihres Studiums ermöglichen.
Schließlich ließen sich nicht zuletzt durch eine Straffung der Prüfungsorganisation auch die Zeiten für den individuellen Studienabschluss verkürzen. "Die zu erwartende Straffung des Studiums steht auch im Einklang mit dem Bologna-Prozess: Die Studienzeiten in Deutschland müssen insgesamt verkürzt werden, um unseren Absolventen gleiche Startbedingungen für den Eintritt ins Berufsleben zu ermöglichen, wie ihren europäischen Nachbarn."
Der Minister wies in diesem Zusammenhang auch auf einen ökonomischen Aspekt hin. Nach den Erhebungen des deutschen Studentenwerks investiere ein Studierender im Durchschnitt etwa 10.000 Euro im Jahr an Lebenshaltungskosten in sein Studium. Durch die Studienbeiträge kämen 1.000 Euro hinzu, also rund zehn Prozent. Wenn es nun gelinge, durch entsprechende Straffung Studienzeit zu sparen, bedeuteten die Studienbeiträge im Ergebnis keine weitere finanzielle Belastung. "Der Mehrwert einer kürzeren Studienzeit liegt dann zusätzlich darin, dass die Studierenden früher ein Einkommen erzielen und außerdem eine gestiegene und damit wettbewerbsfähige Qualifikation erlangen."
Durch Studiendarlehen und entsprechende Rückzahlungsmodalitäten sei sichergestellt, dass niemand aus finanziellen Gründen auf ein Studium verzichten oder in der Rückzahlungsphase unverhältnismäßige Einschränkungen hinnehmen müsse. Das Land leiste im Übrigen seinen Beitrag durch Übernahme der Verpflichtungen bei ausfallenden Darlehen für die Dauer der Laufzeit des Hochschulpakts bis Ende 2010.
Corts verwies auch auf die Möglichkeit der Hochschulen, Studierende bei besonderen Leistungen von den Beiträgen zu befreien. Er fügte hinzu, die Landesregierung wolle außerdem Studierenden, die infolge eines besonderen Engagements etwa in einem Ehrenamt oder im Sport Verlängerungen ihrer Studienzeit in Kauf nehmen, ein Stipendiensystem zur Übernahme der Studienbeiträge anbieten. Kriterien für diese Stipendien würden zurzeit entwickelt.
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