Verantwortungsvoller Umgang mit der neuen W-Besoldung

"Die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung der W-Besoldung im Land haben gezeigt, dass sich diese neue leistungsbezogene Bezahlung für Hochschullehrer grundsätzlich bewährt", teilte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg am 11. August in Stuttgart mit. Ausweislich ihrer Jahresberichte seien die Hochschulen mit dem neuen Instrumentarium und insbesondere "mit dem ihnen zugewiesenen Budget sehr maß- und verantwortungsvoll umgegangen".

11.08.2006 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Bei Neueinstellungen oder nach Bleibeverhandlungen kommt seit 1. Januar 2005 nur noch diese neue vom Bund vorgegebene Besoldungsordnung zur Geltung. "Mit der W-Besoldung ist es zum ersten mal möglich, leistungsbezogene Vergütungsbestandteile in größerem Umfang zu gewähren", so Frankenberg. Leistungsbezüge können im Falle der Berufung oder bei Bleibeverhandlungen, bei besonderen herausragenden Leistungen in Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung und Weiterbildung sowie für die Wahrnehmung von Funktionen in der Hochschulverwaltung oder der Hochschulleitung gewährt werden.

Für die Gewährung der Leistungsbezüge sind die Hochschulen selbst verantwortlich. Den Hochschulen steht insgesamt für die Besoldung der Professoren und Hochschulleitungen ein Budget von ca. 340 Mio. Euro zur Verfügung. "Die im Jahr 2005 nicht verausgabten Mittel von insgesamt 6 Mio. Euro können die Hochschulen nun für Leistungsbezüge in diesem Jahr zusätzlich verwenden", betonte der Minister. Mit der Möglichkeit des Haushaltsübertrags habe man gezielt die Eigenverantwortung der Hochschulen gestärkt. Diese hätten die Hochschulen auch entsprechend genutzt.

Die Auswertung der Jahresberichte hat ergeben, dass die Universitäten insbesondere Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge und die Fachhochschulen auch Leistungsbezüge für besondere Leistungen gewähren. Funktionsleistungsbezüge wurden bei allen Hochschularten insbesondere bei der Neubesetzung von Leitungspositionen zugebilligt. Schon im ersten Jahr der W-Besoldung kam diese in Baden-Württemberg bei 244 Personen zur Anwendung. Im laufenden Jahr dürfte eine erheblich größere Zahl hinzukommen.

Frankenberg: "Alles in allem hat die W-Besoldung die Bewährungsprobe bestanden. Wir werden jedoch die sich aus der Föderalismusreform ergebenden Spielräume nutzen, um kleinere Mängel der gesetzlichen Vorgaben des Bundes, insbesondere im Versorgungsrecht, zu beheben."

Informationen zur W-Besoldung:

Die Besoldungsordnung W gilt für Hochschullehrer (Professoren, Wissenschaftliche Assistenten und Hochschuldozenten) und umfasst drei Gruppen:

W 1 (Juniorprofessur), W 2 und W 3 (Besoldungsarten für alle anderen Arten von Professoren und Angehörigen der Hochschulleitung). Sie ersetzt die Besoldungsordnung C.

Professorinnen und Professoren sowie Mitglieder des Leitungspersonals der Hochschule, die sich noch in der A-/ B- bzw. C-Besoldung befinden, können in dieser Besoldungsordnung bleiben, ein Wechsel in die W-Besoldung findet lediglich bei Neubesetzungen und auf Antrag statt.

Die Grundgehälter in der W-Besoldung sind fest, das heißt sie steigen nicht mit höherem Lebensalter.

Zu den Grundgehältern der Besoldungsgruppen W 2 und 3 kommen Leistungsbezüge hinzu.

W1 ist den Juniorprofessoren vorbehalten. Hier gibt es keine Leistungsbezüge, jedoch wird das Entgelt nach positiver Zwischenevaluation erhöht.


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