Flüchtlinge in Ausbildung bekommen schnelleren Zugang zum BAföG. Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel müssen künftig nicht mehr eine Vierjahresfrist abwarten, ehe sie BAföG-berechtigt sind, sondern können bereits nach 15 Monaten die Unterstützung beantragen. Ursprünglich war die Reduzierung der Frist im Zuge der BAföG-Reform zum 1. August 2016 geplant, sie wird nun auf den 1. Januar vorgezogen, um eine noch schnellere Unterstützung von Flüchtlingen in Ausbildung sicherzustellen. Die entsprechende Regelung ist Bestandteil des heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften.
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12.08.2015
Pressemeldung
Bundesministerium für Bildung und Forschung