Sprachbildung

Antragsverfahren zur Fortführung der Sprach-Kitas startet in Ba-Wü

Basis für Integration, Teilhabe und Bildungserfolg ist eine frühe alltagsintegrierte Sprachbildung. Damit der Spracherwerb unserer Kleinsten und Kleinen gelingt, sind professionelle Qualifizierung, Unterstützung und Begleitung der pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen wichtige Rahmenbedingungen.

07.07.2023 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
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Dies gilt umso mehr bei Kindern aus bildungsbenachteiligten Familien und Familien mit Migrationshintergrund. Aus diesem Grund führt das Land das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel der Welt ist“ im Rahmen des neuen KiTa-Qualitätsgesetzes fort und behält die etablierten Strukturen sowie Schwerpunkte aufrecht. Am kommenden Montag (10. Juli) startet nun das dazugehörige Antragsverfahren. „Das ist der nächste Schritt, um die erfolgreiche Arbeit unserer Sprach-Kitas fortzuführen“, sagt Staatssekretär Volker Schebesta MdL, der beim Kultusministerium für die frühkindliche Bildung zuständig ist, und fügt an: „Das freut mich auch deshalb, weil eine frühe kontinuierliche und alltagsintegrierte Sprachbildung essentiell für die weitere Entwicklung unserer Kinder ist.“

Antragsberechtigte Träger – also alle, die bereits Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ erhalten haben – können dann bei der L-Bank Förderanträge stellen. Dies muss bis spätestens 30. September 2023 erfolgen. Darüber haben wir die Träger und Einrichtungen heute (7. Juli) informiert. Das Forum Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg (FFB) begleitet das Förderprogramm inhaltlich und setzt dabei auf Austauschformate, Wissensimpulse und die Fortführung der digitalen Plattform des Bundes. „Unsere Sprach-Kitas können auch dank ihrer vorhandenen Expertise, auf die wir weiter bauen, in Verbindung mit den Fachleuten vom FFB und der Einbindung bewährter Inhalte und Unterstützungsstrukturen ihre hohe Qualität fortführen. Das ist sehr gut, denn es trägt maßgeblich dazu bei, bestmögliche Bedingungen für die Entwicklung unserer Kinder zu schaffen“, sagt Schebesta.

Weitere Informationen

  • Der Antrag auf Förderung umfasst den Durchführungszeitraum vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2024. Wir haben gegenüber dem Bundesprogramm die Pauschalen erhöht: Im Rahmen der Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes werden für die halbe Fachkraftstelle 28.500 Euro (Bundesprogramm: 25.000) und für die halbe Fachberatungsstelle 35.500 Euro (Bundesprogramm: 32.000) pro Jahr gewährt.
  • Die Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Programms tritt in Kraft, sobald der Bund das Unterschriftenverfahren zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes mit allen Ländern abgeschlossen hat. Hiermit wird im Laufe des Monats Julis gerechnet. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist zugelassen, damit eine Förderung ab dem 1. Juli 2023 möglich ist.
  • Weitere Informationen zur frühkindlichen Bildung in Baden-Württemberg finden Sie hier.

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