"Armutsrisiken von Kindern und Familien zielgerichtet bekämpfen"

1,1 Mio. Kinder leben heute von Sozialhilfe und 350.000 von Arbeitslosenhilfe auf diesem Einkommensniveau. ''Das ist für uns Anlass, etwas zu tun!'' Das sagte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, heute in Berlin anlässlich eines Pressegesprächs zum Thema Verringerung von Armutsrisiken für Kinder und Familien: ''Erstmals haben wir mit dem Kinderzuschlag ein Instrument geschaffen, mit dem Kinder der Bezug von Fürsorgeleistungen erspart wird. Mit dem Kinderzuschlag werden ab nächstem Jahr 150.000 Kinder und ihre Familien weniger auf dem Niveau der heutigen Sozialhilfe leben können als heute.'' Zugleich betonte die Ministerin, dass die Bekämpfung von Armutsrisiken von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam ausgehen müsse und ein differenzierter Blick auf Ursachen und Instrumente dringend notwendig sei.

10.12.2004 Pressemeldung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

''In allen Berichten und Statistiken wird der Sozialhilfebezug, also die Einkommensarmut als bestimmendes Merkmal für schwierige Lebensverhältnisse genannt. Das wird der wirklichen Situation von Menschen nicht gerecht'', so Bundesministerin Renate Schmidt. ''Es gibt Familien mit einem höheren Einkommen, die sich überschulden oder durch Krankheit in materielle Not geraten. Es gibt Familien, die weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens verdienen, sich aber trotzdem nicht als arm empfinden. Und es gibt Familien, die mit der Sozialhilfe nicht wirtschaften können. Wir brauchen deshalb einen differenzierten Blick auf die Ursachen, um gezielte und wirkungsstarke Instrumente entwickeln zu können. Der von mir entwickelte Kinderzuschlag ist ein erster wichtiger Schritt, weitere sollen folgen. Es muss uns neben der Stärkung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit von Familien aber auch um die Stärkung der Haushaltskompetenzen gehen.''

Um Armutsrisiken für Kinder und Familien gezielt zu verringern, hat die Bundesregierung differenzierte Maßnahmen ergriffen:

  • Der Kinderzuschlag zur gezielten Förderung gering verdienender Familien tritt zum 1. Januar 2005 in Kraft. Der Kinderzuschlag ist eine neue familienpolitische Leistung in Höhe von monatlich bis zu 140 Euro je Kind. Er wird an Eltern gezahlt, die zwar mit ihren Einkünften ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder. Sie wären ohne Kinderzuschlag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) angewiesen, mit dem Kinderzuschlag brauchen sie diese Fürsorgeleistung nicht.
  • Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung und der Ganztagsschulen wird die Erwerbstätigkeit beider Eltern, vor allem aber auch die von Alleinerziehenden möglich und damit die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Familien gesichert. Nach dem neuen SGB II sind für Alleinerziehende ergänzende Hilfen zur Arbeitsaufnahme zur Verfügung zu stellen, u. a. auch die Möglichkeit zur Kinderbetreuung. Gleichzeitig verbessert die frühe Förderung in der Kinderbetreuung und den Ganztagsschulen die Bildungschancen und vermindert damit das Armutsrisiko. Denn noch immer ist schlechte Bildung eine der Hauptursachen von Armut.
  • Alleinerziehende stellen mit rund 340.000 einen großen Anteil an den derzeit sozialhilfebedürftigen Haushalten. Für sie sind Betreuungsangebote oft unerlässlich, damit sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Zugleich sind kommunale Handlungsstrategien erforderlich, sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren und dadurch von Sozialhilfe nachhaltig unabhängig zu machen. Im Modellprojekt ''Entwicklung kommunaler Strategien zur Armutsprävention bei allein Erziehenden'' des Bundesministeriums werden über drei Jahre gemeinsam mit dem Bündnis für Familie der Stadt Nürnberg ein orientiertes Beratungsangebot, Betreuungsangebote und neue Qualifizierungswege - z. B. in Teilzeit - zusammengeführt.
  • Mit einem Konzept gegen Überschuldung will die Bundesregierung Betroffene aus dem Schuldenkreislauf holen. In Deutschland sind 8,1 Prozent aller Haushalt überschuldet. Eine Schlüsselrolle kommt hier der Schuldnerberatung zu: Knapp jedem zweiten, der sich beraten lässt, kann die Schuldnerberatung einen Ausweg aus der Schuldenspirale zeigen. Schuldnerberatungsstellen dürfen deshalb nicht abgebaut werden, sondern müssen flächendeckend verfügbar sein. Hier sind die Länder und Kommunen gefordert. Gleichzeitig prüft die Bundesregierung die Weiterentwicklung des Privatinsolvenzverfahrens und der Pfändungsfreigrenzenregelung. Außerdem soll die finanzielle Allgemeinbildung im schulischen und außerschulischen Bereich z. B. durch eine Unterrichtshilfe des Bundesministeriums verankert werden und präventiv wirken; sie geht nächste Woche online.
  • Gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden prüft das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wie die vom Ministerium geförderten Bildungsangebote verbessert werden können. Dabei geht es um die Förderung von schulischen und beruflichen Grundqualifikationen (z. B. Sprachkompetenz), über Alltags-, Haushalts- und Familienkompetenzen bis zu niedrigschwelligen Informations- und Beratungsangeboten.
  • In einer gemeinsamen Erklärung der Bundesagentur für Arbeit, der kommunalen Spitzenverbände und der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege wurden Leitlinien für so genannte Zusatzjobs formuliert. Diese Zusatzjobs haben das Ziel, die Erwerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten, Qualifikationen zu vermitteln, Integrationschancen in den Arbeitsmarkt zu verbessern und die Mitwirkung des Hilfeempfängers zu stärken. Die Mehraufwandsentschädigung (1 bis 2 Euro pro Stunde) wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet und bietet somit eine Hinzuverdienstmöglichkeit.

Links:

Weitere Informationen
A-Z zum Kinderzuschlag
Merkblatt Kinderzuschlag

Anlage:

Vom Armutsrisiko von Kindern und Familien (.pdf-Format, 35 kB)


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