Bayern: Bildungspolitik auf Abwegen
Bildungssysteme sind wie Tanker nur mit Mühe zu lenken. Bis wissenschaftliche Erkenntnisse den Unterricht verändern, können Jahrzehnte vergehen. Kommt zur Trägheit des Systems landespolitische Überheblichkeit hinzu, bleibt Bildungsgerechtigkeit endgültig auf der Strecke. Ein Kommentar.
17.01.2025 Bayern Artikel Henrike PaedeIn Bayern herrscht ein Lebensgefühl von Sicherheit, Beständigkeit und Gemütlichkeit. Man lässt sich nicht von jeder Sau, die durchs Dorf getrieben wird, aus der Ruhe bringen. Und besser als alle anderen ist man sowieso. Was im Bierzelt als proper-putzige Folklore daherkommt, blockiert in der Bildungspolitik allerdings pädagogische Forschung und steht nationalen wie internationalen Übereinkommen entgegen.
Sortiert nach Begabung?
So hält Bayern eisern an einem Schulsystem fest, das Schüler:innen schon nach der vierten Klasse auf angeblich „begabungsgerechte“ Schularten aufteilt. Die Sortierung erfolgt dabei aber weniger nach Leistung und Begabung als nach den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern, sodass Kinder aus benachteiligten Familien geringere Bildungschancen haben. Das weiß man seit der ersten PISA-Studie. Gut 20 Jahre später geht es kaum gerechter zu, wie die jüngste ifo-Studie zeigt – und in Bayern am ungerechtesten. Trotz wissenschaftlicher Erkenntnisse und Bildungsstudien ist Bayern überzeugt: Das bayerische Bildungssystem ist begabungsgerecht; für jede:n Schüler:in gibt es den passgenauen Weg.
Doch viele Kinder fallen wegen der frühen Selektion durchs Raster: Sie werden ausgesiebt, bevor sie ihr Lernpotenzial ausbilden konnten. Dies wird einfach in Kauf genommen. Auch, dass jedes Jahr mehrere Tausend Jugendliche die Schule ohne Abschluss verlassen. Das Kalkül: Sie ergreifen später handwerkliche oder schlecht bezahlte Berufe, schließlich werden auch dort Arbeitskräfte gebraucht. Diese Rechnung geht indes nicht auf. Im Handwerk, in der Gastronomie und in der Pflege fehlt überall der Nachwuchs, auch in Bayern.
Inklusion auf Bayerisch
Deutschland hat 2009 die UN-BRK ratifiziert, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, in dem sich die Vertragsstaaten auf ein inklusives Schulsystem verpflichten. 2011 hat auch Bayern die Inklusion ins Schulgesetz geschrieben. Schüler:innen mit Beeinträchtigungen sollen nicht mehr in gesonderten Schulen lernen. Doch die Staatenprüfung zur UN-BRK mündet regelmäßig in einem Rüffel für Deutschland, weil der zuständige UN-Fachausschuss die anhaltend hohe Zahl von Kindern an deutschen Förderschulen für konventionswidrig hält. Verstößt Deutschland und damit auch Bayern dann nicht gegen den vereinbarten Grundsatz des gemeinsamen Lernens, wenn zwar mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf „normale“ Schulen, aber in Bayern seit 2016 auch wieder mehr Schüler:innen Sondereinrichtungen besuchen? Der Freistaat Bayern sieht das anders und kreiert exklusive Sonderwahrheiten: „Förderschulen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur schulischen Inklusion“, denn Inklusion sei Aufgabe aller Schulen, somit auch der Förderschulen.
Nun lautet ein Rechtsgrundsatz, dass bei Auslegung und Umsetzung eines Gesetzes die Absicht des Gesetzgebers zu berücksichtigen ist. Die Vereinten Nationen artikulieren in der BRK ihren Willen als staatenübergreifender völkerrechtlicher Gesetzgeber und prüfen, wie die beigetretenen Länder ihn umsetzen. Die Deutungshoheit liegt also klar bei den Vereinten Nationen. Dennoch beharrt Bayern auf seiner eigenen Auslegung. Mit welchem Recht?
Die ungeliebte Gemeinschaftsschule
Während andere Bundesländer seit Jahrzehnten Gesamtschulen haben, hat Bayern gerade mal vier Schulen „besonderer Art“. Längeres gemeinsames Lernen für alle hatte hier nie eine Chance. Gemeinschaftsschulen schaffen eine Struktur für gemeinsames Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder und helfen zugleich Kindern, die bei der frühen Aufteilung auf verschiedene Schularten durchs Raster fallen. Doch wer in Bayern fordert, Gemeinschaftsschulen wenigstens als zusätzliche Schulart zuzulassen, dem fliegt das als Schimpfwort gemeinte „Einheitsschule“ um die Ohren. Mit „Einheitsschulen“ will die CSU nichts zu tun haben, wie sie in ihrem Programm betont. Die Freien Wähler, derzeit für die bayerischen Schulen zuständig, sehen das genauso. Anträge auf Gemeinschaftsschulen lehnt das Kultusministerium konsequenterweise ab. Mit ihrem Antrag erfolglos waren zwei kleinere Gemeinden im Jahr 2010 und die Landeshauptstadt München 2023 .
Dabei gibt es klare Best-Practice-Beispiele: Die Alemannenschule Wutöschingen in Baden-Württemberg – wie mittlerweile viele ähnlich arbeitende Schulen mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnet – zeigt beispielsweise, wie individueller, differenzierter Unterricht in einer Gemeinschaftsschule aussieht: Die Schüler:innen bestimmen selbst, was sie wann, wo und mit wem auf welche Weise lernen – und schneiden in Vergleichsarbeiten rund eine halbe Note besser ab als der Landesdurchschnitt. Das soll also das Schreckgespenst einer gleichmacherischen Einheitsschule sein?
Die wirkliche Einheitsschule
Eine Einheitsschule ist in meinen Augen vielmehr eine Schule, in der alle Schüler:innen zur selben Zeit im selben Raum dasselbe tun, gleichzeitig dieselben Prüfungen ablegen und nach denselben Kriterien beurteilt werden. Mich erinnert das an die weiterführenden Schulen in Bayern. Ist dem Anspruch an individuelle Bildungswege Genüge getan, wenn man zwar Schularten mit verschiedenen inhaltlichen Optionen anbietet, dort dann aber pädagogisch veraltet gelernt wird, ohne Rücksicht auf individuelle Lernbedürfnisse, Motivation und Selbstwirksamkeit? Entspricht dieses Lernen im Gleichschritt dem auch von Bayern unterschriebenen „allseitigen Entfaltungsanspruch“ von Kindern? Und ist diese Art des Lernens ausreichend im Sinne der „Maßnahmen zur Förderung von Begabungsvielfalt sowie zur Vermeidung von sozialer Ausgrenzung“, auf die sich die KMK schon 2006 in einem Beschluss zu den UN-Kinderrechten verständigt hat? Die Antwort geben PISA und Co. Sie lautet: Nein.
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