Beamtenstatus für Lehrkräfte als Standortvorteil
Als absolut eindeutiges, für Rechtsklarheit sorgendes Urteil hat der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, in welchem das Streikverbot für beamtete Lehrkräfte ausdrücklich bestätigt wurde.
12.06.2018 Bundesweit Pressemeldung Deutscher Lehrerverband (DL)Wäre der Klage der Beschwerdeführer Recht gegeben worden, hätte dies nach Ansicht des Deutschen Lehrerverbands entweder das Ende der Verbeamtung von Lehrkräften In Deutschland bedeutet oder die Entstehung eines Zweiklassensystems von Beamten mit und ohne Streikrecht befördert.
Der Verbandsvorsitzende betonte, dass die Verbeamtung von Lehrkräften aus mehreren Gründen notwendig und sinnvoll ist.
Meidinger wörtlich: „Einerseits sichert der Beamtenstatus von Lehrkräften die im Grundgesetz verankerte Aufsichtspflicht des Staates über das Schulwesen ab, andererseits garantieren verbeamtete Lehrkräfte die Verlässlichkeit von Unterricht und Schule. Insofern ist der Beamtenstatus für Lehrkräfte nicht überholt, sondern ein wesentlicher Standortvorteil eines modernen, bürgerfreundlichen funktionierenden Staatswesens.“
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