Bayerische Eltern

BEV fordert erneut übergeordnete Stelle für Inklusion

Das Sozialgericht Augsburg konnte heute keine Regelung dafür finden, von wem der Gebärdendolmetscher für ein gehörloses Mädchen in einer Regelschule bezahlt werden muss. Nach wie vor ist nicht klar, ob das Kultusministerium dafür zuständig sein soll oder das Sozialministerium.

25.07.2012 Pressemeldung Bayerischer Elternverband

Der Bayerische Elternverband erneuert deshalb eine Forderung, die er bereits in einem Schreiben an Ministerpräsident Seehofer erhoben hatte: Bei der Staatsregierung ist eine Stelle zu schaffen, die dafür sorgt, dass Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Kultusministerium und Sozialministerium im Sinne der betroffenen Kinder gelöst werden. "Aus dem Hause Seehofer kam darauf nur eine ausweichende Antwort", sagt Maria Lampl, die Landesvorsitzende des BEV. "Hier darf die Staatsregierung deutlich nachbessern."

Siehe auch

Bayerischer Rundfunk: Gehörlose Schülerin will Gebärdendolmetscher

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