Bildungsminister Holger Rupprecht präsentiert genehmigte Standorte für Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK)
An 31 Standorten, darunter 26 staatlichen Gymnasien, einer Gesamtschule sowie vier Gymnasien in freier Trägerschaft, werden ab dem kommenden Schuljahr voraussichtlich Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) an den Start gehen.
15.11.2006 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg"Ich freue mich, dass uns ein weiterer großer Schritt bei der Förderung begabter Kinder und Jugendlicher im Land gelungen ist", so Bildungsminister Holger Rupprecht bei der Präsentation der Standorte. "Damit erfüllen wir auch Vereinbarung, in der sich SPD und CDU auf die Einrichtung solcher Klassen an bis zu 35 Standorten verständigt hatten." Wichtiger Vorbehalt, so Rupprecht: Der Gesetzgeber muss das novellierte Schulgesetz, in dem die Einführung der Leistungs- und Begabungsklassen geregelt wird, bis zum Ende des Jahres verabschieden.
Insgesamt hatten 46 Schulen, darunter sieben Einrichtungen in freier Trägerschaft, Konzepte vorgelegt. Es konnten allerdings nicht alle berücksichtigt werden. Schulen, deren Konzept abgelehnt wurde oder die bislang kein Konzept vorgelegt haben, können sich im kommenden Jahr erneut bewerben.
Formale Voraussetzungen für die Bildung von LuBK-Klassen waren:
- das Einverständnis des Schulträgers
- eine gesicherte Dreizügigkeit
Inhaltliche Kriterien waren:
- eine erkennbare pädagogische Zielstellung
- ein klares Profil
- ein schlüssiges Konzept von Jahrgangsstufe 5 bis 12
Die genehmigten Schulen verfolgen verschiedene Wege der Begabungsförderung. Einige konzentrieren sich auf bestimmte Begabungsprofile, etwa mathematisch-naturwissenschaftliche oder sprachlich-gesellschaftliche Profile, andere wollen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Begabungen in einer Klasse durch individuelle Angebote fördern.
Keine LuBK-Klassen gibt es in den Landkreisen Prignitz, Oberhavel, Uckermark und Elbe-Elster. Das hat unterschiedliche Gründe: Die Gymnasien im Kreis Prignitz haben zu wenig Schüler, aus dem Kreis Uckermark liegt derzeit kein Antrag vor, im Kreis Oberhavel hat der Kreistag die Einführung von LuBK abgelehnt und im Kreis Elbe-Elster wurden die vorgelegten Konzepte abgelehnt. "Doch auch wo es keine LuBK-Klassen gibt, bedeutet das nicht, dass begabte Kinder und Jugendliche nicht gefördert und unterstützt werden", so Bildungsminister Holger Rupprecht. "LuBK ist eine Möglichkeit der Begabungsförderung, es ist aber nicht die einzige Möglichkeit."
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Leistungsprofilklasse:
Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler aus rund 760 vierten Klassen. Die Viertklässler müssen jedoch in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachkunde oder Englisch mindestens die Notensumme 5 haben. Zudem wird es an den einzelnen LuBK-Standorten prognostische Tests geben. Interessierte Eltern und Schüler werden im Laufe der kommenden Wochen noch zusätzliche Informationen erhalten.
Neben der Einführung von Leistungs- und Begabungsklassen wird es künftig noch weitere Konzepte zur Förderung von Kindern und Jugendlichen geben, betont Bildungsminister Holger Rupprecht. "Wir wollen, dass vor allem die individuellen Maßnahmen verstärkt werden." Dazu gehören etwa individuelle Lernstandsanalysen und darauf abgestimmte Förderpläne, die Schaffung von Freiräumen für selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Lernen sowie zusätzliche inner- und außerschulische Lernangebote, sei es durch Sommerakademien, die Nutzung universitärer Angebote oder die verstärkte Werbung für Schülerwettbewerbe.
Zudem dürfe auch die intensive und individuelle Förderung von schwächeren Schülern nicht aus dem Blick verloren werden, so Rupprecht. "Eins muss klar sein: Das Fördern besonderer Begabungen und das Vermeiden von Bildungsbenachteiligung sind Zielsetzungen, die nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Sie erfordern differenzierte Bildungsangebote, die möglichst viele Begabungsreserven erschließen und allen die Chance geben, sich gesellschaftlich zu integrieren."
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