Saarland

Bildungsminister Klaus Kessler stellt neue Gemeinschaftsschulverordnung vor

Am 25. Oktober 2011 hat die saarländische Landesregierung die Verordnung zur Gemeinschaftsschule verabschiedet. Dies ist nach der Verfassungsänderung vom 15. Juni 2011 der zweite große Schritt hin zu einem der modernsten und nachhaltigsten Schulsysteme Westdeutschlands. Bildungsminister Klaus Kessler hat heute Mittag in Saarbrücken die Verordnung zur neuen Schulform der Öffentlichkeit vorgestellt.

02.11.2011 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur Saarland

"Mit der flächendeckenden Einführung des Zwei-Säulen-Modells mit den beiden Schulformen Gemeinschaftsschule und Gymnasium besitzt das Saarland ab dem Schuljahr 2012/2013 eine übersichtliche Schulstruktur. Zudem bieten wir den Eltern mit der Gemeinschaftsschule eine echte Alternative zum achtjährigen Gymnasium an. Denn die Gemeinschaftsschule führt zu allen drei Schulabschlüssen: zum Hauptschulabschluss nach Klassenstufe 9, zum Mittleren Bildungsabschluss nach Klassenstufe 10 und zum Abitur nach Klassenstufe 13", hob der Minister hervor. Die Gemeinschaftsschulen verfügen laut Kessler je nach Schülerzahlen über eigene gymnasiale Oberstufen am Standort oder kooperieren in Oberstufenverbünden mit anderen Schulstandorten. "Pädagogisches Hauptziel der Gemeinschaftsschule ist eine verstärkte individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung persönlicher Lernmöglichkeiten und Lerninteressen. Die Bildungslaufbahn soll somit von der sozialen Herkunft entkoppelt werden und so lange wie möglich offen bleiben. Um diese Aufgaben zu verwirklichen, erhalten die einzelnen Schulen ein hohes Maß an Selbstständigkeit, beispielsweise bei der Umsetzung der neuen Stundentafel und bei der Unterrichtsorganisation", so Kessler abschließend.

Eckpunkte der Gemeinschaftsschulverordnung

Aufgaben, Bildungsziele und pädagogisches Konzept der Gemeinschaftsschule Die Gemeinschaftsschule vermittelt eine erweiterte und vertiefte allgemeine Bildung unter besonderer Berücksichtigung einer entwicklungsgerechten und fächerübergreifenden Berufsorientierung. Sie bietet den Hauptschulabschluss nach Klassenstufe 9, den Mittleren Bildungsabschluss nach Klassenstufe 10 und das Abitur nach Klassenstufe 13 im Rahmen der landesweiten zentralen Abschlussprüfungen an.

Gemeinschaftsschulen verfügen je nach Schülerzahlen über eigene gymnasiale Oberstufen am Standort oder kooperieren in Oberstufenverbünden insbesondere mit anderen Gemeinschaftsschulen oder mit grundständigen Gymnasien, Oberstufengymnasien und gymnasialen Oberstufen mit berufsbezogenen Fachrichtungen an öffentlichen Berufsbildungszentren.

Pädagogisches Hauptziel der Gemeinschaftsschule ist es, die Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern und zu den bestmöglichen Abschlüssen zu führen. Die Unterrichtsgestaltung orientiert sich an den Lernvoraussetzungen, Lernprozessen und Lerninteressen der Schülerinnen und Schüler. Die Bildungslaufbahn bleibt so lange wie möglich offen, womit ein hohes Maß an Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen erhalten bleibt. Auf der Grundlage der gemeinsamen Lernerfahrungen fördert die Gemeinschaftsschule das gegenseitige Verstehen, die Bereitschaft zu sozialem und verantwortlichem Handeln und die Fähigkeit der Zusammenarbeit von Menschen unterschiedlicher sozialer Herkunft.

Um die pädagogischen Ziele der Gemeinschaftsschule zu verwirklichen, erhalten die Schulen ein hohes Maß an Selbstständigkeit, beispielsweise bei der Gestaltung der Stundentafel und der Unterrichtsorganisation.

Besondere Neuerungen

Nachhaltige Stundentafel - modern, fortschrittlich, zukunftsweisend
In den Klassenstufen 5 und 6 weist die neue Stundentafel analog zum Gymnasium 30 Wochenstunden aus.

Klassenleitungsstunde

An der Gemeinschaftsschule wird in den Klassenstufen 5 und 6 eine Klassenleitungsstunde neu eingeführt. Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer können diese Zeit nutzen, um mit ihren Schülerinnen und Schülern klasseninterne oder organisatorische Themen zu besprechen.

Fach "Lernen Lernen"

Ebenso neu eingeführt wird in den Klassenstufen 5 und 6 das Fach Lernen Lernen. Hier werden Lernmethoden und -strategien auf der Grundlage konkreter Beispiele systematisch und nachhaltig vermittelt.

Zwei Fremdsprachen für alle

Alle Schülerinnen und Schüler lernen ab Klassenstufe 5 die Fremdsprachen Französisch und Englisch. Dabei ist eine der Sprachen die abschlussrelevante "Erste Fremdsprache". Die jeweils andere Fremdsprache wird in den Klassenstufen 5 und 6 als zweistündiger Sprachkurs zur Vorbereitung auf mündliche Kommunikationssituationen in Alltag und Beruf unterrichtet.

Berufsorientierung

Eine vertiefte Berufsorientierung soll die Schülerinnen und Schüler zu einer eigenverantwortlichen Berufswahl befähigen und einen erfolgreichen Übergang von der Schule in den Beruf ermöglichen. Elemente der Berufsorientierung sind neben Arbeitslehre in den Klassenstufen 5 und 6 das Schülerbetriebspraktikum in Klassenstufe 8 beziehungsweise der berufsorientierte Schultag in Klassenstufe 9. Im Wahlpflichtbereich können außerdem Schwerpunkte in den Fächern "Beruf und Wirtschaft" sowie in "Arbeitslehre" gesetzt werden.

Fachübergreifendes Lernen

In den Klassenstufen 5 und 6 werden die Fächer Biologie, Chemie und Physik zu dem interdisziplinären Fach "Naturwissenschaften" zusammengefasst. Die Fächer Erdkunde, Geschichte und Sozialkunde werden in den Klassenstufen 5 bis 7 im Rahmen des interdisziplinären Faches "Gesellschaftswissenschaften" unterrichtet. Die Zusammenfassung von Einzelfächern zu interdisziplinären Fächern ermöglicht unter anderem projektorientierte Unterrichtsphasen und erzieht die Schülerinnen und Schüler zu einem vernetzten und ganzheitlichen Denken.

Neben den Pflichtfächern umfasst die Stundentafel in den Klassenstufen 7 bis 10 auch einen Wahlpflichtbereich mit einem festgelegten Stundenanteil. Wahlpflichtfächer sind zum Beispiel "Beruf und Wirtschaft" oder "Berufsbezogener Sprachkurs".

Möglich ist auch die Einrichtung eines fächerübergreifenden Lernbereichs "Freie Arbeit und/oder Übung", der den Klassen- und Einzelfachunterricht durch individualisierte und/oder gruppenbezogene Lern- und Übungsangebote auflöst, um auf die unterschiedlichen Begabungen, Neigungen und Lerninteressen der Schülerinnen und Schüler einzugehen.

Unterrichtsorganisation - mehr Selbstbestimmung der Schulen

Der Unterricht findet an der Gemeinschaftsschule in den Klassenstufen 5 und 6 im Klassenverband statt. Ab der Klassenstufe 7 findet in den Fächern Mathematik und Erste Fremdsprache – gegebenenfalls auch im Fach Deutsch – eine Fachleistungsdifferenzierung statt, die ab Klassenstufe 8 auch die naturwissenschaftlichen Fächer umfasst. Der Umfang der Differenzierung erfolgt auf der Basis eines vom Bildungsministerium vorgegebenen Orientierungsmodells, über dessen Umsetzung die einzelnen Schulen selbst bestimmen können.
Neben den Grundstunden stehen den Gemeinschaftsschulen in den Klassenstufen 5 bis 10 insgesamt 15 flexible Stunden zur Verfügung. Diese Kontingentstunden können beispielsweise für weitere individualisierte und/oder projektbezogene Lernangebote genutzt werden.

Darüber hinaus besitzen die Schulen die Möglichkeit, bei der Umsetzung der Stundentafel schulspezifische Schwerpunkte zu setzen. So können beispielsweise Stundenanteile mehrerer Fächer für fächerverbindende Projekte zusammengefasst werden.

Versetzungsregelung in der Gemeinschaftsschule

Bis einschließlich in die Klassenstufe 8 steigt jede Schülerin und jeder Schüler zu Beginn eines neuen Schuljahres in die nächsthöhere Klassenstufe auf. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten ist das Wiederholen auf freiwilliger Basis möglich.


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden