Kooperationsverbot

Bund muss mehr zur Inklusion beitragen

(red/ots) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert erweiterte Möglichkeiten bei der Bildungszusammenarbeit von Bund und Ländern. "Es reicht nicht aus, das strikte Kooperationsverbot allein im Hochschulbereich aufzulockern. Bund und Länder müssen auch im schulischen Bereich kooperieren dürfen. Inklusive Bildung ist eine Herkulesaufgabe - dafür müssen alle Kräfte genutzt und gebündelt werden."

30.05.2012 Artikel

Das erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer heute aus Anlass des Kabinettsbeschlusses zur Lockerung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im Hochschulbereich. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert von Bund und Ländern vereinte Anstrengungen für das gemeinsame Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder.

"Der Bund trägt jedoch kaum zur Umsetzung der inklusiven Bildung bei", so Bauer. "Grund ist das Kooperationsverbot. Es blockiert die Verwirklichung von Menschenrechten für behinderte Kinder", unterstrich der SoVD-Präsident. Er betonte, dass zentrale Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention ohne breit angelegte Förderprogramme des Bundes kaum umsetzbar seien. Insbesondere für das Ziel barrierefreier Schulen sei ein Sonderförderprogramm erforderlich, das eine gemeinsame Vorgehensweise von Bund und Ländern voraussetze.


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