Bundesverwaltungsgericht kippt Vorgriffsstunde in Sachsen-Anhalt
Am gestrigen Donnerstag (04.09.2025) hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Vorgriffsstundenregelung für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt mangels hinreichender gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage für unwirksam erklärt.
05.09.2025 Sachsen-Anhalt Pressemeldung GEW Sachsen-AnhaltDie GEW begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema ‚Vorgriffsstunde in Sachsen-Anhalt‘ ausdrücklich. Mehr Unterricht bedeutet automatisch auch mehr Arbeit, wenn der Arbeitgeber und Dienstherr nicht gleichzeitig andere Aufgaben streicht. Das Land Sachsen-Anhalt hat versucht, die überwiegend selbstverschuldete Krise an den Schulen auf Kosten der Lehrkräfte zu bewältigen. Das geht nun nicht mehr so einfach. Für konstruktive Gespräche zur Bewältigung des Lehrkräftemangels steht die GEW als Vertreterin der Lehrkräfte gerne zur Verfügung.
Hintergrund
Am 4. September wurde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Verfahren der GEW Sachsen-Anhalt verhandelt, in dem es um sogenannte Vorgriffsstunden geht – eine Regelung, nach der alle Lehrkräfte wöchentlich eine Unterrichtsstunde mehr unterrichten müssen. Diese mehr gearbeiteten Stunden können sich die Lehrkräfte entweder auszahlen lassen oder zu einem späteren Zeitpunkt, frühestens ab dem Schuljahr 2033/2034, wieder abfeiern. Die geplanten Regelungen zum zeitlichen Ausgleich wurden allerdings erst Ende August 2025, ein Jahr nach Inkrafttreten der Vorgriffsstundenregelung, veröffentlicht. Sie sind bis heute nicht offiziell beschlossen. Aufgrund des auch in anderen Bundesländern existierenden Lehrkräftemangels wurde der Ausgang des Verfahrens bundesweit mit Spannung erwartet. Die schriftlichen Urteilsgründe sind in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes nachzulesen.
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