Digitalisierung

Digitalpakt 2.0: Brandenburg macht den Weg frei

Brandenburg macht den Weg frei, um den digital gestützten Unterricht an Schulen auszubauen und weiterzuentwickeln. Das Landeskabinett hat Bildungsminister Gordon Hoffmann am Dienstag ermächtigt, den Digitalpakt 2.0 zwischen Bund und Ländern zu unterzeichnen.

26.08.2026 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
  • © Adobe Stock Im Digitalpakt 2.0 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die digitale Bildungsinfrastruktur auszubauen und die schulische digitale Bildung weiterzuentwickeln.

Der Bund stellt bis zu 2,5 Milliarden Euro bereit. Die Länder erbringen den gleichen Anteil. Brandenburg erhält damit rund 64,3 Millionen Euro speziell zur Förderung der IT-Infrastruktur und der digitalen Ausstattung an den Schulen.

Bildungsminister Gordon Hoffmann: „Der erste Digitalpakt hat unseren Schulen einen spürbaren Digitalisierungsschub gegeben. Das Förderprogramm war eine große Unterstützung für die Schulträger in Brandenburg. Das wollen wir mit dem Digitalpakt 2.0 fortsetzen. Der technologische Fortschritt kennt keinen Stillstand kein Halten. In der Bildung müssen wir damit Schritt halten. Deshalb werden wir unsere Schulträger und damit unsere Schulen weiterhin intensiv dabei unterstützen, unseren Schülerinnen und Schülern einen zeitgemäßen Unterricht bieten zu können.“

Im Digitalpakt 2.0 (DP 2.0) haben sich Bund und Länder darauf verständigt die digitale Bildungsinfrastruktur auszubauen und die schulische digitale Bildung weiterzuentwickeln. Für die Umsetzung des DP 2.0 stehen bundesweit bis zu fünf Milliarden Euro zur Verfügung – jeweils hälftig finanziert von Bund und Ländern. Der Digitalpakt 2.0 umfasst drei miteinander verzahnte Handlungsstränge: Handlungsstrang I unterstützt die Weiterentwicklung der digitalen Bildungsinfrastruktur und der Ausstattung der Schulen (u.a. leistungsfähige WLAN-Netze sowie modernen Endgeräte). Handlungsstrang II fokussiert auf die kontinuierliche Weiterentwicklung der Digitalität von Schule und Unterricht, also den Bereich von Lehrplänen, pädagogischen Instrumenten sowie der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften.

Die Länder haben hierzu eine Erklärung zur digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung abgegeben. Handlungsstrang III zielt über die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ vor allem auf die praxisorientierte Forschung und Lehrkräfte-Ausbildung an den Hochschulen ab. Aus den Bundesmitteln stehen dem Land Brandenburg rund 64,3 Millionen Euro für die Umsetzung des Handlungsstrangs I zur Verfügung. Weitere knapp elf Millionen Euro sind für den Anteil Brandenburgs am Finanzpool für länderübergreifende Projekte und für die Bund-Länder-Initiative im Rahmen des Handlungsstrang III vorgesehen.


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Ein Kommentar vorhanden

  • 28.08.2026 12:09 Uhr
    Dass Brandenburg den Digitalpakt 2.0 nun unterzeichnen kann, ist ein wichtiges Signal. Der Beitrag zeigt aber auch, dass es nicht nur um die Finanzierung von WLAN, Endgeräten und IT-Ausstattung geht. Mindestens ebenso relevant ist die Frage, wie sich digitaler Unterricht langfristig pädagogisch weiterentwickeln lässt und wie Lehrkräfte dabei unterstützt werden.

    Gerade im zweiten Handlungsstrang - also bei Lehrplänen, pädagogischen Instrumenten sowie Fort- und Weiterbildung - wird sich entscheiden, ob die technische Ausstattung im Schulalltag tatsächlich wirksam genutzt werden kann. Dafür benötigen Lehrkräfte Zeit, Orientierung und praxistaugliche Werkzeuge.

    KI-Anwendungen können bei klar abgegrenzten Vorbereitungsschritten unterstützen. Beispielsweise bei dem Ansatz, vorhandene, redaktionell geprüfte Unterrichtsmaterialien auffindbar zu machen und sie bei Bedarf KI-gestützt an eine konkrete Unterrichtssituation anzupassen, wie beim PERSEN smart Creator. Oder eher allgemeinere Anwendungen wie ChatGPT oder Claude können, die ergänzend etwa für Ideenfindung, Formulierungen oder erste Strukturvorschläge genutzt werden.

    Entscheidend bleibt jedoch: Die technische Infrastruktur und KI-Werkzeuge sind nur Mittel zum Zweck. Die Auswahl, fachliche Prüfung und didaktische Einordnung von Materialien liegen weiterhin bei der Lehrkraft. Digitalisierung gelingt dann nachhaltig, wenn Ausstattung, Qualifizierung und pädagogische Praxis zusammen gedacht werden.

    Herzliche Grüße
    Jörg Reisener
    https://creator.persen.de
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