Regeländerungen

Entlastungen für Gymnasial-Schüler:innen in Hamburg

Hamburgs Schulsenatorin Bekeris hat entschieden, die Schüler:innen der Gymnasien ab dem kommenden Schuljahr zu entlasten. Dazu werden die zusätzlichen Übergangsprüfungen in Klasse 10 abgeschafft, dauerhaft zusätzliche Beratungslehrkräfte eingesetzt und eine Initiative zur Stärkung des schulischen Selbstkonzepts gestartet.

27.08.2024 Hamburg Pressemeldung Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg
  • Ein Schüler schreibt auf ein Blatt Papier. © Adobe Stock

Die Schulleitungen wurden jetzt mit einem Schulbrief über die geplanten Änderungen und den weiteren Beratungsprozess informiert. Auch die Schülerinnen und Schüler an den Stadtteilschulen sollen perspektivisch entlastet werden.

Senatorin Bekeris: „Bei den schriftlichen Überprüfungen geht es darum herauszufinden, ob die schulische Perspektive einer Schülerin oder eines Schülers eher in Richtung mittlerer Schulabschluss (MSA) oder in Richtung Abitur geht, also ein Übergang in die Oberstufe möglich ist. Wir haben in den letzten Jahren ein so enges Netz an Schülerleistungsstudien (KERMIT) über die einzelnen Klassenstufen hinweg geschaffen, dass die individuelle Entwicklung jedes Jugendlichen auch ohne zusätzliche Überprüfungen gut beurteilt werden kann. Mit der Abschaffung dieser Prüfungen werden auch die Lehrkräfte entlastet. Darüber hinaus wollen wir mit den Schulen gemeinsam beraten, welche weiteren Entlastungen möglich sind, sowohl an den Gymnasien als auch an den Stadtteilschulen“.

Hintergrund und weitere Planungen

Die Erfahrungen während und im Anschluss an die Corona-Pandemie weisen darauf hin, dass Hamburgs Schülerinnen und Schüler stark belastet sind. Die Schulbehörde hat diese Erfahrungen zum Anlass genommen, die Ausgestaltung des Lernens und Leistens an den weiterführenden Hamburger Schulen gründlich zu überprüfen und die derzeitigen Regelungen anzupassen, um damit den Bedarfen der Schülerinnen und Schülern besser gerecht zu werden. Dazu werden zunächst für das kommende Schuljahr erste Entlastungen an den Hamburger Gymnasien geschaffen und mit den Schulleitungen im Verlauf des Schuljahres 2024/25 über weitere Veränderungen der aktuellen Regelungen beraten.

Einige wichtige Neuerungen, die den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I des achtstufigen Gymnasiums ab dem Schuljahr 2024/25 eine spürbare Entlastung bringen sollen.

Schließlich wollen wir im kommenden Schuljahr den bereits angekündigten Beratungsprozess zur Umgestaltung der gymnasialen Oberstufe in den Blick nehmen. Diese ist erforderlich, da die KMK die Rahmenbedingungen für den Erwerb des Abiturs in den Ländern geändert hat. Die neuen Regeln müssen spätestens für den Abiturjahrgang gelten, der im Sommer 2027 in die Vorstufe eintritt und die Abiturprüfung im Jahr 2030 ablegt.

Entlastungen in der Sekundarstufe I am Gymnasium

Abschaffung der schriftlichen und mündlichen Überprüfungen in Klassenstufe 10

In der Jahrgangsstufe 10 des achtstufigen Gymnasiums (G8) schreiben die Schülerinnen und Schüler bisher in den Fächern Deutsch, Mathematik und in einer fortgeführten Fremdsprache je eine zentral gestellte Klassenarbeit und nehmen in mindestens zwei dieser Fächer, darunter die Fremdsprache, an einer mündlichen Überprüfung teil. Diese sogenannte Überprüfung findet zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres statt. Obwohl das Ergebnis der Überprüfung nur mit einem Anteil von 30 Prozent in die Zeugnisnote eingeht, nehmen die unterrichtliche und häusliche Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler sowie die Durchführung der Überprüfungen viel Raum ein.

In den rund zwanzig Jahren seit Einführung der Abschlussprüfungen und der Überprüfungen in den Gymnasien haben sich sowohl gesellschaftlich als auch bildungspolitisch eine Reihe von Entwicklungen vollzogen, die es angezeigt lassen, die Durchführung von Überprüfungen in den Gymnasien zu überdenken. Mit der Einführung der Bildungsstandards, systematischen und regelmäßigen Lernstandserhebungen (KERMIT), einem differenzierten System der Leistungsbeobachtung und -bewertung sowie kompetenzorientierten und durch Inhaltsvorgaben ergänzten Bildungsplänen sind die Rahmenbedingungen für die Überprüfung schulisch erworbener Kompetenzen andere als vor zwanzig Jahren.

Die neuen Bildungspläne für das Gymnasium Sekundarstufe I und die Studienstufe berücksichtigen erstmals die überarbeiteten, teilweise auch neuen, Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für den mittleren Schulabschluss und für die Allgemeine Hochschulreife.

Den Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife liegt das Verständnis einer dreijährigen gymnasialen Oberstufe zugrunde. Am achtstufigen Gymnasium in Hamburg (G8) hat die Jahrgangsstufe 10 der Mittelstufe allerdings eine Doppelfunktion mit dem Abschluss der Sekundarstufe I und der Vorbereitung auf die zweijährige Studienstufe.

Ein Teil der in den Bildungsstandards beschriebenen Kompetenzen und Inhalte wird daher im Bildungsplan der Sekundarstufe I abgebildet. Die Verdichtung der Inhalte in der Jahrgangsstufe 10 ist die Folge.

Um die Schülerinnen und Schüler besser auf die Anforderungen der Studienstufe vorzubereiten und ihnen in der Jahrgangsstufe 10 ausreichend Zeit zu geben, die Inhalte des Bildungsplans vollständig zu erarbeiten, müssen die Schülerinnen und Schüler entlastet und die Jahrgangsstufe 10 deutlicher als Einführungsphase akzentuiert werden. Daher werden neben der bereits erfolgten Umverteilung des Stundenkontingents für die naturwissenschaftlichen Fächer zwischen den Jahrgangsstufen 5 bis 9 und der Jahrgangsstufe 10, die ab dem Schuljahr 2025/26 verbindlich wird, bereits im nun beginnenden Schuljahr die schriftlichen Überprüfungen sowie die mündlichen Überprüfungen abgeschafft.

Es liegt damit in der Verantwortung der Schulen, auf die Wiederholung des Mittelstufenstoffs in der Jahrgangsstufe 10 ganz oder teilweise zu verzichten und selbst zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Verfahren sie den diesbezüglichen Leistungs- und Kompetenzstand der Schülerinnen und Schüler erheben und absichern. Orientierung geben dabei die klaren Vorgaben in den neuen kompetenzorientierten und durch Kerncurricula ergänzten Bildungsplänen, die die verbindlich zu erarbeitenden Themen, Inhalte und Lerngegenstände ausweisen und die Festlegung von Schwerpunktthemen entbehrlich machen.

Wie bisher werden die Schülerinnen und Schüler des achtstufigen Gymnasiums mit der Versetzung in die Studienstufe den mittleren Schulabschluss erwerben. Schülerinnen und Schüler, die nicht versetzt werden, können wie bisher den mittleren Schulabschluss erwerben, wenn sie an der entsprechenden Abschlussprüfung teilnehmen und ihre Leistungen nach der Umrechnung ihrer Zeugnisnoten in abschlussbezogene Noten insgesamt den Anforderungen entsprechen, die dem mittleren Schulabschluss zugrunde liegen.

Stärkung des schulischen Selbstkonzepts der Schülerinnen und Schüler am Gymnasium

Um Schülerinnen und Schüler im Verlauf der Sekundarstufe I des achtjährigen Gymnasiums noch besser zu unterstützen, ist für das kommende Schuljahr eine Initiative zur Stärkung des schulischen Selbstkonzepts vorgesehen. Schwerpunkte sind dabei der Übergang auf das Gymnasium und die Anforderungen der Beobachtungsstufe sowie die Arbeitsverdichtung in der Mittelstufe und die Entwicklung eines eigenen Fähigkeits- und Interessenprofils. Geplant ist eine Auftaktveranstaltung im Februar 2025, die Schul- und Abteilungsleitungen als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren adressiert. Das Thema wird anschließend in den Sitzungen der Abteilungsleitungen weiter vertieft.

Dauerhaft zusätzliche Beratungslehrkräfte an den Gymnasien

Mit der wachsenden Vielfalt der Schülerschaft hat auch der Bedarf an Beratung und Unterstützung an Gymnasien zugenommen. Auch hier ist die Bedeutung von Beratungsdiensten insbesondere im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die psychische Gesundheit gestiegen.

Zur Verstetigung der Beratung von Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarfen wird die temporäre Aufstockung der Personalressourcen für Beratungslehrkräfte an den Gymnasien, die im Kontext von Aufholen nach Corona für zwei Jahre befristet ermöglicht wurde, nun dauerhaft umgesetzt. Bisher gab es nur an den Stadtteilschulen eine feste Personalausstattung für Beratungslehrkräfte. Durch die unbefristete Weiterfinanzierung der Aufstockung der Beratungslehrkräfte an Gymnasien können die bereits eingezogenen schulspezifischen Beratungsstrukturen und Konzepte fortgeführt und im Kontext der Stabilisierung der psychosozialen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern verstetigt und weiterentwickelt werden. Die Gymnasien enthalten dafür dauerhaft zusätzliche personelle Ressourcen, gestaffelt nach Sozialindex.

Beratung über Entlastungen an den Stadtteilschulen

Regelungen zu Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I

Im Vergleich zum Schuljahr 2017/18 ist die Zahl der Klassenarbeiten, die die Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2025/26 im Lauf der Sekundarstufe I werden schreiben müssen, um zwölf Arbeiten gestiegen. Davon entfallen acht Arbeiten auf das Fach Deutsch, in dem seit dem Schuljahr 2018/19 jeweils zwei Rechtschreibarbeiten pro Schuljahr in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 hinzugekommen sind. Vier weitere Klassenarbeiten werden im Pflichtfach Informatik zu schreiben sein, jeweils zwei pro Schuljahr, in dem das Fach unterrichtet wird. Die mit dem neuen Bildungsplan eingeführten Regelungen zur Dauer der Klassenarbeiten in der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums und zu Probeklausuren vor den Abschlussprüfungen in den Jahrgangsstufen 9 und 10 der Stadtteilschule helfen den Schülerinnen und Schülern zwar, ihre schriftsprachlichen Kompetenzen zu verbessern und bereiten sie auf den Übergang in die Ausbildung oder in die gymnasiale Oberstufe vor, erhöhen aber auch die Anforderungen. Je nach Schulform und Ausgestaltung der schuleigenen Stundentafel sind in einzelnen Jahrgangsstufen bis zu 34 Klassen-arbeiten in einem Schuljahr zu bewältigen. Eine so hohe Zahl von Klassenarbeiten lässt sich nur schwerlich gleichmäßig über das Schuljahr verteilen. Arbeitsspitzen vor den Herbstferien, im Advent, vor den Frühjahrsferien und im Mai sind die Folge. Gern möchten wir mit Ihnen in den Blick nehmen, welche der bisherigen Klassenarbeiten unverzichtbar sind, welche Klassenarbeiten durch kürzere Arbeiten ersetzt werden können und welche Erleichterungen für Schülerinnen und Schüler geschaffen werden können, ohne dass die Entwicklung ihrer schriftsprachlichen Kompetenzen und die Entwicklung ihrer Fähigkeit, Gedanken zu ordnen und strukturiert aufzuschreiben und dabei Wichtiges vom Unwichtigen zu trennen, Schaden nehmen. Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen zum Notenschutz bei besonderen und lang anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben ist auch zu erwägen, ob die gesonderten Klassenarbeiten zur Überprüfung der Rechtschreibleistung unverändert beibehalten werden sollen.

Regelungen zu Abschlussprüfungen zum Erreichen des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses oder des erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses und des mittleren Schulabschlusses

Mit der Abschaffung der schriftlichen und mündlichen Überprüfungen in der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums stellt sich die Frage, ob und wie die Prüfungen für den Erwerb des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ESA) bzw. des erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (eESA) und des mittleren Schulabschlusses (MSA) angepasst werden können.

Die gesellschaftlichen und bildungspolitischen Veränderungen der vergangenen ca. zwanzig Jahre geben auch Anlass, die Auswahl der Prüfungsfächer ebenso zu überdenken wie die Anzahl der Teilprüfungen und die Prüfungsformate. Nicht nur die Schülerschaft hat sich verändert.

Mit der Einführung der Bildungsstandards, systematischen und regelmäßigen Lernstandserhebungen, einem differenzierten System der Leistungsbeobachtung und -bewertung sowie kompetenzorientierten und durch Inhaltsvorgaben ergänzten Bildungsplänen sind auch die Rahmenbedingungen für schulisches Handeln andere als vor zwanzig Jahren. So stellt sich zum Beispiel nicht nur die Frage, welche Fachkompetenzen tatsächlich am Ende der Schullaufbahn zwingend durch eine zentrale Prüfung abgesichert werden müssen und welche Kompetenzen die Schulen dezentral feststellen können, sondern auch die Frage, ob den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I die Auswahl eines Prüfungsfachs aus einem vorgegebenen Fächerkatalog überlassen werden sollte, um ihre Motivation, aber auch ihre Verantwortung für den eigenen Bildungsabschluss weiter zu steigern.

Diese und weitere Fragen wird die Schulbehörde auf der Basis von Vorschlägen der Behörde im ersten Schulhalbjahr mit den Schulleitungen beraten.

Ansprechpartner

Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg

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